Landshut
Prozess um den Schrotthändler aus dem Rupp-Fall geht weiter

Prozess um den angeblich bedrohten Schrotthändler aus dem Rupp-Fall geht weiter

12.11.2012 | Stand 03.12.2020, 0:50 Uhr

Landshut (DK) Das Nachspiel im Fall Rupp vor dem Landshuter Amtsgericht zieht sich weiter hin. Auch am gestrigen zweiten Prozesstag fiel kein Urteil. Angeklagt ist ein Schrotthändler aus dem Donaumoos, der im Wiederaufnahmeverfahren zum Fall Rupp Ende 2010 behauptet hatte, er sei während einer Vernehmung am 15. März 2004 von einem Polizisten mit dessen Pistole bedroht worden, damit er das Vernehmungsprotokoll unterschreibe.

Gestern trat erneut der beschuldigte Polizist in den Zeugenstand. Er bestreitet den Vorfall. Die Anwälte des Angeklagten, Regina Rick und Klaus Wittmann, befragten ihn eingehend zu den damaligen Ermittlungen. Dabei offenbarte der Beamte, wie schon am Verhandlungstag zuvor, große Gedächtnislücken. So gab er etwa an, nicht mehr zu wissen, ob er einen damaligen Hilfsarbeiter des Schrotthändlers ebenfalls vernommen hatte. Dafür erklärte er mehrfach, er habe seine Stellungnahme zu dem angeblichen Vorfall – die er im Vorfeld des aktuellen Prozess abgeben musste – keinesfalls mit seinen beiden Kollegen, die ebenfalls dabei gewesen sein sollen, abgesprochen. Auch wenn danach niemand gefragt hatte. Jedenfalls sei er nach wie vor der Meinung, der Schrotthändler habe einen grundsätzlichen Hass auf die Polizei.

Danach trat eine seit inzwischen fünf Jahren pensionierte Polizistin in den Zeugenstand, die laut den Aussagen des Angeklagten bei der Bedrohung mit der Waffe dabei gewesen sein soll. Sie konnte allerdings nicht einmal so richtig erklären, warum sie damals bei der Vernehmung des Schrotthändlers überhaupt dabei gewesen war. „Der hat mich interessiert“, so die schlichte Antwort. Anscheinend hatte sie auch vorher von ihm kein gutes Bild. „Ich habe ihm einen Holzstuhl hingestellt, damit er ein bisschen unbequemer sitzt.“

Die angebliche Bedrohung bezeichnete sie als „bösartige Lüge“. „Warum sollten wir jemanden zwingen, eine Unterschrift zu leisten? Das geht mir nicht ein.“ Im Gegensatz zu ihrem beschuldigten Kollegen, der die Vernehmung des Schrotthändlers als eine Art „heile Welt“ schilderte, beschrieb sie den Angeklagten als „Rumpelstilzchen“. Er sei aggressiv und richtig bösartig gewesen. Weil der dritte Kollege nicht mehr mit dem Angeklagten in der Vernehmung klar gekommen sei, habe sie an seiner Stelle übernommen.

Ungewöhnlich ist das Protokoll der Vernehmung, um die es geht. Dort hat der Angeklagte nämlich nur unterschrieben, dass er mit der Tonbandaufzeichnung einverstanden sei – nicht aber an der Stelle, an der er dem Inhalt des Protokolls seine Zustimmung gibt. Die Beamtin gab zu erkennen, dass das für sie eigentlich gar keine Rolle spiele. Richter Bernhard Suttner stand das Erstaunen ins Gesicht geschrieben: „Ich wundere mich, wie lapidar das hier abgetan wird.“

Der Prozess soll am 3. Dezember in Landshut fortgesetzt werden.