München
Maskenpflicht bei Sitzungen? Gemeinderäte dürfen entscheiden

24.01.2021 | Stand 01.02.2021, 3:33 Uhr
FFP2 Masken mit CE-Zertifizierung liegen auf einem Tisch. −Foto: Rolf Vennenbernd/dpa

Nahverkehr, Geschäfte, Gottesdienste: Wer im öffentlichen Raum unterwegs ist, muss in Bayern meist FFP2-Masken tragen. Ausnahmen gibt es aber für Gemeinderäte und andere Kommunalpolitiker. Warum?

Für Gemeinderäte und Mitglieder kommunalpolitischer Gremien gilt in Bayern keine allgemeine Maskenpflicht. Nach Angaben des Innenministeriums sind Sitzungen gesetzlich vorgeschriebener Gremien „als Teil der staatlichen Exekutive“ grundsätzlich von den entsprechenden Regeln zum Infektionsschutz ausgenommen.

Im Rahmen des Hausrechts und der Sitzungsordnung könne der Vorsitzende eines Gremiums zwar eine Maskenpflicht für die Mitglieder anordnen, sagte ein Ministeriumssprecher. Das sei aber unverhältnismäßig und damit unzulässig, wenn am Ort der Sitzung jederzeit die Mindestabstände eingehalten werden können oder Trennwände die Übertragung von Aerosolen verhindern. In diesem Fall könne nur ein freiwilliges Tragen von Masken empfohlen werden.

Ohne landesweite Regelung entscheiden die Gemeinderäte im Freistaat selbst über mögliche Maskenpflichten - mit unterschiedlichen Ergebnissen. Im mittelfränkischen Dinkelsbühl gibt es am Platz keine Maskenpflicht für Mitglieder, im niederbayerischen Deggendorf müssen Räte trotz Einhaltung der Mindestabstände auch dort eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen. In München gilt diese Pflicht nur bei einer Corona-Inzidenz von mehr als 50 Neuinfektionen binnen sieben Tagen pro 100 000 Einwohner.

Einen Schritt weiter ging zuletzt die Gemeinde Jandelsbrunn in Niederbayern: Dort mussten laut Bürgermeister Roland Freund bei der jüngsten Sitzung am Dienstag alle Gemeinderäte auch an ihrem Platz FFP2-Masken tragen. „Die Initiative dazu ging von mir aus - aus Sicherheitsgründen“, sagt Freund. „Es gab im Gemeinderat aber auch keine große Diskussion darüber.“

In Dinkelsbühl in Mittelfranken lehnte der Stadtrat dagegen im November selbst eine einfache Maskenpflicht am Platz mehrheitlich ab. Eine Mund-Nasen-Bedeckung ist dort für Mitglieder des Gremiums nur auf dem Weg zum und vom eigenen Platz vorgeschrieben. „Zwischen jedem Stadtrat und jeder Stadträtin gibt es einen Mindestabstand von mehr als 1,5 Meter“, sagt Hauptamtsleiter Thomas Staufinger. „Außerdem wird regelmäßig gelüftet.“

Besucher der Ratssitzungen sitzen demnach zwar ebenfalls mindestens 1,5 Meter auseinander. Dennoch gelten für sie andere Regeln - nicht nur in Dinkelsbühl: Nach Angaben des Innenministeriums ist der Zuhörerbereich des Sitzungsraums eine „Begegnungsfläche von öffentlichen Gebäuden“, weshalb dort eine Maskenpflicht gilt. Eine FFP2-Maske ist demnach aber nicht vorgeschrieben.

Der Flickenteppich bei den Regelungen zum Infektionsschutz während Gremiensitzungen ist für den Bayerischen Gemeindetag kein Grund zur Kritik. Das sei „gemeindliche Selbstverwaltung im besten Sinn, dass jede Gemeinde und Stadt selbst bestimmt, was bei ihr gelten soll“, sagte ein Sprecher. Deshalb gebe der Gemeindetag dazu auch keine Empfehlungen ab.

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dpa