Jetzt darf gewechselt werden

Ministerium erlaubt Aufziehen von Sommerreifen in Werkstätten - Zulassungen weiter nur eingeschränkt möglich

08.04.2020 | Stand 02.12.2020, 11:34 Uhr
Reifenwechseln in der Werkstatt ist nun erlaubt. −Foto: Ebener, dpa

Ingolstadt - Diese Regel kennt fast jeder Autofahrer, wenn es um Winterreifen geht: Von O bis O lautet seit jeher die Empfehlung oder verständlicher ausgedrückt: von Oktober bis Ostern.

 

Was aber tun in Zeiten der Ausgangsbeschränkung wegen der Corona-Pandemie? Die Vorgaben aus dem bayerischen Innenministerium hatten bis vor kurzem verboten, die Wohnung für einen Reifenwechsel zu verlassen. Inzwischen gilt etwas anderes: Wer die Sommerreifen aufziehen lassen möchte, darf das tun und die Werkstatt aufsuchen. Rund um das Auto gibt es aber trotzdem einige Einschränkungen, die vielerorts schon bei Zulassung beginnen.

Wenn es um die Corona-Krise geht, sind wir nicht über den Berg. Das hatte Bayerns Ministerpräsident Markus Söder zuletzt noch einmal betont. Was über die Osterfeiertage erlaubt bleibt, ist im Bericht oben nachzulesen. Mit der Ausrufung des Katastrophenfalls Mitte März schloss auch der Einzelhandel seine Pforten, wenn es sich nicht um Lebensmittelläden, Apotheken, Drogerien oder ähnliche Geschäfte handelt. Kfz-Werkstätten und Tankstellen gelten hingegen in bestimmten Punkten als systemrelevant. Wer Sprit braucht, darf jederzeit zur "Tanke", auch wenn es nicht erwünscht ist, danach einen Osterausflug in die Berge zu unternehmen. Die Fahrt zur Arbeit oder zum Arzt und Einkaufen ist dagegen gestattet. Wann aber darf ich mit dem Auto in die Werkstatt?

Reparaturen am Fahrzeug ausführen zu lassen, ist "grundsätzlich ein triftiger Grund, die Wohnung zu verlassen", teilt das Innenministerium mit. "Allerdings sollten alle Arbeiten, die nicht notwendig sind, auf einen späteren Zeitpunkt verschoben werden. Von reinen Schönheitsreparaturen sollte abgesehen werden." Nicht warten muss, wer von Winter- auf Sommerreifen umsteigen will oder wegen des abgefahrenen Profils handeln muss. Das ist nun wieder möglich. Und wie ist das mit der fälligen Hauptuntersuchung? "Die Durchführung von regelmäßigen technischen Untersuchungen dient der Sicherheit im Straßenverkehr und ist daher auch ein triftiger Grund zum Verlassen der Wohnung", heißt es in den Vorgaben des Innenministeriums. Wer dennoch den Termin überzieht, kann darauf vertrauen, dass die Polizei ausnahmsweise ein Auge zudrückt und bei Fristüberschreitung bis zu vier Monaten keine Strafzettel ausstellt.

Die Autohäuser spüren die Einschränkungen dennoch sehr stark, wie eben andere Branchen auch, zumal das Ladengeschäft weiter untersagt bleibt. "Die Kunden reagieren sehr verhalten und verunsichert, was sie dürfen und was nicht", berichtet der Ingolstädter Autohändler Walter Kolbeck, zugleich Vorstandsmitglied bei der Kfz-Innung München-Oberbayern. Fahrzeuge dürften zwar online gehandelt werden, "aber für viele ist der Autokauf ein Ritual und eine sehr emotionale Sache. Sie wollen das persönliche Gespräch, das Fahrzeug anfassen und vielleicht mal eine Runde drehen".

Was den Werkstattbetrieb betrifft, laufe das mit dem wieder zulässigen Reifenwechsel nur langsam an. Während dafür sonst an Spitzentagen 40 bis 50 Fahrzeuge anrollen, sei es jetzt nicht mal die Hälfte, sagt Kolbeck. "Die letzten 14 Tage waren uns außerdem die Hände sehr stark gebunden, weil die Zulassungsstellen geschlossen waren." Die Innung in München spricht gar von einem "Nadelöhr", wobei die Auslieferung von gekauften oder geleasten Fahrzeugen rechtlich zulässig sei, wie Sprecher Christoph Wenzel mitteilt.

Doch auch hier gibt es inzwischen Lockerungen. Im Kreis Pfaffenhofen etwa ist eine Bearbeitung nach Terminabsprache möglich, wenn es sich um Dringliches handelt, etwa die Sicherstellung der Mobilität. Bestimmte Vorgänge seien zudem online möglich, wenn die Zulassungsdokumente mit entsprechenden Sicherheitscodes vorliegen, teilt Regina Brummer vom Landratsamt mit.

Das funktioniert in Ingolstadt ebenso, außerdem können Autos für Vertreter systemrelevanter Berufe wie Ärzte, Pflegekräfte oder Landwirte zugelassen werden. "Das gilt zum Beispiel auch für Frauen mit einer Risikoschwangerschaft", sagt Eva Schulz vom Presseamt der Stadt. Händler könnten an zwei Tagen in der Woche Autos ihrer Kunden anmelden. In Neuburg lassen sich systemrelevante Fahrzeuge anmelden, Eichstätt antwortete nicht.

DK