Ansbach
Eilanträge gegen Böllerverbot in Mittelfranken

30.12.2020 | Stand 07.01.2021, 3:33 Uhr
Silvesterraketen stehen in einem Lagerraum. −Foto: Christophe Gateau/dpa/Symbolbild

Nach dem Erlass eines flächendeckenden Böllerverbots in Mittelfranken sind am Verwaltungsgericht Ansbach bis zum Mittwochabend 13 Eilanträge gegen die Verordnung eingegangen. Das betreffe insbesondere die Verbote in Ansbach, Erlangen und Nürnberg sowie in den Landkreisen Roth, Erlangen-Höchstadt und Ansbach, sagte ein Gerichtssprecher. Eine Entscheidung wollte das Gericht am Donnerstag, dem Silvestertag, bekanntgeben.

In Mittelfranken hatten Kommunen ein Böllerverbot an Silvester und Neujahr beschlossen, das auch für das Zünden von Feuerwerkskörpern in privaten Gärten oder auf Balkonen gilt. Mit dem Verbot sollen silvestertypische Verletzungen vermieden werden, um die Krankenhäuser und insbesondere das medizinische Personal zu entlasten. Die Belastung der Beschäftigten habe wegen der Covid-19-Patienten längst eine kritische Grenze überschritten, hieß es.

Antragssteller aus der Stadt Erlangen fanden „das pauschale Böllerverbot unzulässig und unverhältnismäßig“. Es könne keine Verschärfung der Infektionsgefahr erkannt werden. „Konkret besteht im Stadtgebiet Erlangen keine Überlastung der Kapazitäten der Kliniken und Intensiv-Stationen durch Covid-19-Patienten“, heißt es in der Begründung. Die dargestellten Belastungen der Kliniken durch Feuerwerk auf Privatgrund seien „maßlos übertrieben“.

Am Dienstag hatte der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (BayVGH) ein flächendeckendes Feuerwerksverbot in Augsburg gekippt, da es sich „nicht um eine infektionsschutzrechtlich „notwendige“ und damit verhältnismäßige Maßnahme im Sinne des Infektionsschutzgesetzes“ handle.

Pressemitteilung Stadt Nürnberg zum Böllerverbot

dpa