Berlin
Bundestagsparteien klagen gegen bayerisches Polizeigesetz

10.09.2018 | Stand 02.12.2020, 15:42 Uhr
Katrin Göring-Eckardt, Fraktionsvorsitzende von Bündnis 90/Die Grünen, spricht im Deutschen Bundestag. −Foto: Michael Kappeler/Archiv

Die Bundestagsabgeordneten von FDP, Linken und Grünen klagen vor dem Bundesverfassungsgericht gemeinsam gegen das bayerische Polizeiaufgabengesetz. Durch dieses Gesetz würden „Menschen unter Generalverdacht gestellt“, kritisierte die Grünen-Fraktionschefin

Katrin Göring-Eckardt am Montag in Berlin. Das sei der Grund, weshalb sich die drei Parteien zu dieser ungewöhnlichen „Allianz für den Rechtsstaat“ zusammengetan hätten. Göring Eckardt erklärte, sie fühle sich durch das bayerische Gesetz an ihr Leben in der DDR erinnert.

Der Vorsitzende der Linksfraktion, Dietmar Bartsch, sprach gar von der „Schaffung einer umfassenden Kontrollkompetenz, wie es sie seit 1945 nicht gegeben hat“. FDP-Fraktionschef Christian Lindner nannte das Gesetz einen „Angriff auf die Freiheit“. Die Trennung von Polizei und Geheimdiensten müsse erhalten bleiben, „wir brauchen keine Geheimpolizei“, betonte Lindner.

Die CSU-Staatsregierung hatte die Befugnisse der bayerischen Polizei mit der umstrittenen Gesetzesänderung zum zweiten Mal innerhalb kurzer Zeit erweitert. Anders als bisher darf die Polizei nicht mehr erst einschreiten, wenn Ermittler konkrete Indizien für eine geplante Straftat haben. Stattdessen genügt jetzt ganz allgemein eine „drohende Gefahr“.

Zuvor hatten bereits Grüne, SPD und FDP in Bayern Verfassungsklage eingereicht. FDP-Landtagsspitzenkandidat Martin Hagen machte eine Nachbesserung des Gesetzes zur Bedingung für eine mögliche Koalition mit der CSU - allerdings ist bisher zweifelhaft, ob der FDP bei der Landtagswahl am 14. Oktober der Wiedereinzug ins Münchner Maximilianeum gelingt.

dpa