Ingolstadt
Nun wird Klaas Faber selbst gefragt

08.03.2011 | Stand 03.12.2020, 3:05 Uhr

Ingolstadt (DK) Im Fall des in Ingolstadt lebenden mutmaßlichen NS-Verbrechers Klaas Carel Faber soll nun der Betroffene selbst gefragt werden, ob er mit seiner Auslieferung nach Holland einverstanden ist. So schreibt es das Gesetz vor.

Hintergrund ist ein europäischer Haftbefehl der Niederlande, die den 89 Jahre alten Mann überstellt haben wollen. Lehnt Faber es ab, freiwillig zu gehen, dürfte es dagegen kaum eine juristische Handhabe geben.

Der gebürtige Holländer soll als Mitglied der Waffen-SS elf Menschen getötet haben, war dafür in seinem Heimatland zum Tod verurteilt worden und aus dem Gefängnis geflohen, nachdem die örtliche Justiz den Schuldspruch in lebenslange Haft umgewandelt hatte. Seither bemüht sich Den Haag vergeblich um eine Auslieferung Fabers. Der 89-Jährige steht mittlerweile auf Platz drei der Simon-Wiesenthal-Liste der meistgesuchten mutmaßlichen NS-Verbrecher. Nach dem neuerlichen Vorstoß der Niederlande im vergangenen Herbst, per europäischem Haftbefehl an Faber heranzukommen, hatte die Stadt Ingolstadt im Auftrag der Generalstaatsanwaltschaft in München geprüft, ob Faber nur aufgrund eines Führererlasses von 1943 – wie bei niederländischen Freiwilligen der Waffen-SS üblich – automatisch deutscher Staatsbürger geworden war. Wie sich herausstellte, hatte die Bezirksregierung Düsseldorf dem Mann aber 1954 einen Staatsangehörigkeitsausweis ausgestellt. Liegt ein solcher amtlicher Rechtsakt vor, gilt der Inhaber eines solches Ausweises als Deutscher – was Faber vor einer Auslieferung schützt.

Die Münchner Generalstaatsanwaltschaft hat das Ergebnis dieser Prüfung bisher noch nicht erhalten, erwartet es aber in den nächsten Tagen, wie ihr Sprecher Alfons Obermeier gestern auf Anfrage des DONAUKURIER erklärte. "Der nächste Schritt wird dann sein, dass wir Klaas Faber anhören, ob er mit einer Auslieferung einverstanden ist." Anschließend werde die zuständige Justizbehörde abschließend über den Antrag der Niederlande entscheiden. Gegen den Willen Fabers dürfte seine Überstellung an die holländischen Behörden kaum zu bewerkstelligen sein, hieß es.