Ingolstadt
Er fühlt sich wie der zweite Mollath

12.11.2014 | Stand 02.12.2020, 22:00 Uhr

Ingolstadt (DK) Ein 49-Jähriger aus dem Landkreis Pfaffenhofen meint, er sei zu Unrecht in einer Ingolstädter Klinik festgehalten und falsch behandelt worden. Jetzt fordert er 30 000 Euro Schmerzensgeld und 320 000 Schadensersatz nebst Zinsen.

Der Landwirt sieht seine Geschichte als zweiten Fall Mollath. Zur Erinnerung: Der Nürnberger Gustl Mollath saß sieben Jahre zwangsweise in der Psychiatrie – zu Unrecht.

Über die Zivilklage des Landwirts wurde gestern am Landgericht Ingolstadt verhandelt. Zugrunde liegt ein überaus verworrener Sachverhalt. Ein Untermieter am Hof des Mannes soll 2007 kompromittierende Fotos von ihm gemacht und gedroht haben, die Bilder ins Internet zu stellen, sollte er nicht 100 000 Euro zahlen. Alternativ könne er sich erschießen, soll die Forderung gelautet haben. Als der 49-Jährige nach eigener Aussage zwei Jahre später endlich den Mut fand, Anzeige zu erstatten, sei auch der angebliche Erpresser auf der Wache erschienen, habe ihn als psychisch krank dargestellt und ihm Suizidabsichten unterstellt. Die Polizei habe ihn deshalb in eine Ingolstädter Fachklinik bringen lassen.

Dort, so lauten die Vorwürfe des Bauern, sei er vom 24. Mai bis 16. Juli 2009 gegen seinen Willen und ohne richterlichen Beschluss festgehalten worden; die Ärzte hätten zudem fälschlich auf wahnhafte Störungen erkannt. Ähnliche Vorwürfe erhebt der Mann gegen eine ambulant tätige Fachärztin, die mit der Folgebehandlung betraut war. Die aus seiner Sicht falschen Diagnosen und ihm verabreichten Medikamente hätten ihn so beeinträchtigt, dass er seinen Betrieb lange nicht mehr führen konnte – daher die enorme Schadensersatzforderung und das Schmerzensgeld. Man habe ihn nie über die Nebenwirkungen aufgeklärt.

Ein vom Gericht bestellter Gutachter konnte die Behauptungen des 49-Jährigen indes nicht bestätigen, wie er gestern Nachmittag vor der 3. Zivilkammer am Landgericht Ingolstadt sagte. Er hatte keine gravierenden Fehler in den Behandlungsunterlagen gefunden.

Der erstbehandelnde Arzt in der Ingolstädter Fachklinik sowie eine Kollegin erklärten, dass der Patient nach ihrer – wenn auch mittlerweile arg verblassten – Erinnerung sehr wohl freiwillig im Haus geblieben sei. Rechtanwältin Liubov Zelinskij-Zunik hielt dagegen, dass sich in der Krankenakte aber ein Vermerk befinde, wonach der Patient in eine geschlossene Abteilung verlegt werden müsse, da der „Patient nicht stationär bleiben möchte“ – für sie ein klares Indiz, dass er sich unfreiwillig in der Klinik befand.

Der 49-Jährige machte es den Prozessbeteiligten nicht leicht, auch seiner Anwältin nicht. Immer wieder fiel er den Juristen oder der Gegenseite ins Wort, kam vom Hundertsten ins Tausendste und trug nicht wirklich zur Aufklärung bei. Letztlich hatte er einfach die falsche Plattform für sein Anliegen gewählt. „Was wollen Sie denn erreichen“, fragte Kammervorsitzender Hubert Stoll nach zwei Stunden. „Ich will, dass diejenigen, die mich erpresst haben, endlich bestraft werden. Aber mir glaubt ja keiner“, sagte der Kläger. „Da sind wir die Falschen, dafür gibt es Strafkammern“, erwiderte Stoll.

Die Urteilsverkündung steht im Februar an. Wie der Beisitzer andeutete, dürfte die Klage nach jetzigem Stand wenig Aussicht auf Erfolg haben.