München
Bayerns Einzelhandel erwartet „totales Chaos ab Montag“

09.04.2021 | Stand 17.04.2021, 3:33 Uhr
Bernd Ohlmann, der Geschäftsführer des Handelsverband Bayern, lehnt an Einkaufswagen. −Foto: Stefan Puchner/dpa/Archivbild

Die neuen bayerischen Test-Vorschriften für Kunden sorgen im Einzelhandel für Verwirrung. „Wir wissen heute immer noch nicht, was ab Montag gilt“, sagte Handelverband-Geschäftsführer Bernd Ohlmann am Freitag in München: „Das wird ein totales Chaos geben ab Montag.“

Die Staatsregierung hatte am Mittwoch beschlossen, dass Einzelhändler in Landkreisen und Städten mit einem Corona-Inzidenzwert zwischen 100 und 200 nur noch für Kunden mit Terminvereinbarung und mit einem „aktuellen negativen Test“ öffnen dürfen. Verlangt wird ein „maximal 48 Stunden alter PCR-Test oder maximal 24 Stunden alter Schnelltest“.

Ob schon ein Selbsttest vom Discounter ausreicht, sei aber nicht geklärt, sagte Ohlmann. Händler fragten, ob sie die Tests durchführen müssen - ob sie kontrollieren müssen, dass Kunden sich vor Ort selbst testen oder ob sie Tests unter Vorlage des Personalausweises dokumentieren müssen. „Fragezeichen ohne Ende. Hier glühen die Telefone“, sagte Ohlmann. „Wir können die Leute nur vertrösten. Die Händler hängen total in der Luft.“

Wie die IHK Oberfranken mitteilte, wurde den Verbänden am Freitag gegen 13.40 Uhr eine Sprachregelung zugeschickt. Kaum habe die IHK diese Informationen für einen Newsletter aufbereitet, „kam um 15:00 Uhr eine neue Info, mit der diese Sprachregelung zurückgezogen wurde. Also wieder mal alles für die Katz!“, kritisierte die IHK. Sie rechne jetzt mit Neuregelungen der Infektionsschutzmaßnahmenverordnung durch das Gesundheitsministerium „irgendwann am Wochenende“.

Die Test-Vorschrift im Einzelhandel gilt für die meisten Städte und Landkreise in Bayern. Der landesweite Durchschnitt lag am Freitag bei 129 Corona-Infektionen je 100 000 Einwohner in den vergangenen sieben Tagen.

Nach den jüngsten Beschlüssen der Staatsregierung müssen sich ab Montag auch Baumärkte, Gärtnereien, Blumenläden, Schuhgeschäfte und Buchhandlungen an die neuen Regeln halten. Sie durften bisher unabhängig von Inzidenzwerten öffnen - so wie der Lebensmittelhandel, Drogerien, Optiker und sonstige „für die tägliche Versorgung unverzichtbare Ladengeschäfte“.

Einkaufen mit vorheriger Terminvereinbarung bieten nach Ohlmanns Worten neun von zehn Händlern an. Aber sie machten damit 30 bis 50 Prozent weniger Umsatz als sonst, bei zusätzlichem Aufwand. Wenn jetzt zu Maske und Terminvereinbarung noch der Test komme, werde die Lust am Einkaufen weiter schwinden. Nutznießer sei der Online-Handel.

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12. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung

dpa