München
VGH entscheidet über 15-Kilometer-Regel ab nächster Woche

14.01.2021 | Stand 22.01.2021, 3:33 Uhr
Ein Schild mit der Aufschrift „Bayerischer Verwaltungsgerichtshof“ hängt an der Fassade des Gebäudes. −Foto: Peter Kneffel/dpa/Archivbild

Die 15-Kilometer-Regel beschäftigt nun auch die Justiz in Bayern. Mindestens vier Anträge gegen die Maßnahme sind beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof anhängig, wie Sprecher Jörg Singer am Donnerstag mitteilte. Eine erste Entscheidung werde in der kommenden Woche erwartet.

In Eilanträgen hätten sich unter anderem Privatpersonen an das Gericht gewandt. Auch ein Anwalt aus Aschaffenburg reichte einen Antrag ein. Mehrere Medien hatten berichtet, der Jurist, der für einen Mandanten tätig wurde, sehe die Vorschrift nicht als hinreichend bestimmt an. Weder sei ersichtlich, was als touristisch zu werten ist, noch, wann von einem Tagesausflug auszugehen sei.

Neben der 15-Kilometer-Regel richtet sich Medien zufolge der Antrag des Anwalts auch gegen die verschärften Kontaktbeschränkungen, die demnach teilweise zu absurden Ergebnissen führten. Nach der aktuellen Corona-Verordnung darf sich ein Haushalt nur mit einer weiteren Person treffen; ausgenommen sind aber Kinder unter drei Jahren. Die Grenze von drei Jahren sei aber offensichtlich willkürlich und lebensfremd, zitieren Medien die Kanzlei.

Seit Montag sind Ausflüge nur noch in einem Umkreis von höchstens 15 Kilometern rund um den Wohnort möglich, wenn das Robert Koch-Institut (RKI) in der betreffenden kreisfreien Stadt oder im Landkreis mehr als 200 Neuinfektionen pro 100 000 Einwohner binnen einer Woche meldet. Stand Donnerstag gilt die Regel damit in 30 bayerischen Landkreisen und Städten. Einige Landkreise haben zudem ein Ausflugsverbot erlassen, damit dürfen Besucher zu touristischen Zwecken auch nicht mehr in die Region kommen.

Zahlen Robert Koch-Institut

dpa