München
Das ändert sich ab Montag bei den Corona-Maßnahmen in Bayern

07.03.2021 | Stand 15.03.2021, 3:33 Uhr
Eine Frau geht an zusammengestellten Tischen und Stühlen eines Cafes in der Innenstadt vorbei. −Foto: Peter Kneffel/dpa

Nach und nach werden die strengen Corona-Maßnahmen in Bayern aufgelockert. Auch die nächsten Wochen wird wieder einiges möglich, auf das die Menschen monatelang verzichten mussten.

Eine Woche nach der Öffnung von Friseursalons und Baumärkten stehen in Bayern weitere Lockerungen der Corona-Beschränkungen an. Ab Montag treten neue Bestimmungen für private Kontakte und Buchhandlungen in Kraft. Mitte März werden dann weitere Klassen in die Schulen zurückkehren. Eine Übersicht:

SOZIALE KONTAKTE: Ab 8. März sind wieder Treffen mit bis zu fünf Menschen aus einem anderen Hausstand erlaubt. Wo die Inzidenz stabil unter 35 Neuinfektionen pro 100 000 Einwohner sinkt, können Treffen von bis zu drei Haushalten mit maximal zehn Personen gestattet werden. Ab einer Inzidenz von 100 ab dem zweiten darauffolgenden Werktag werden die Möglichkeiten wieder auf den eigenen Haushalt und eine weitere Person beschränkt. Kinder bis 14 Jahren werden generell nicht mitgerechnet.

BUCHHANDLUNGEN: Ab Montag werden auch Buchläden wieder geöffnet, sie werden künftig dem Einzelhandel des täglichen Bedarfs zugerechnet und damit beispielsweise den Supermärkten gleichgestellt. Auch Büchereien, Archive und Bibliotheken können unter Auflagen öffnen. Wie viele Menschen den Raum betreten dürfen, orientiert sich an dessen Größe.

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HANDEL: Theoretisch können in der bevorstehenden Woche auch andere Geschäfte wieder öffnen. Für den weiteren Einzelhandel bleibt aber die Inzidenz das entscheidende Kriterium. Liegt diese in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt stabil unter 50, können Läden Kunden einlassen. Liegt der Wert darüber, bis maximal 100, ist noch sogenanntes Terminshopping möglich. Die Kunden müssen vorab einen Termin vereinbaren.

KULTUR UND TIERPARKS: Museen, Galerien, Zoos und botanische Gärten sowie Gedenkstätten dürfen öffnen, wenn die 50er-Inzidenz stabil unterschritten wird. Zwischen 50 und 100 sind auch hier nach Terminbuchung Besuche möglich. Der Münchner Tierpark Hellabrunn hat angekündigt, bereits ab Montag wieder zu öffnen. Eintrittskarten können aber nur über den städtischen Karten-Dienstleister München Ticket erworben werden.

SPORT: Unter dem 50er-Wert ist kontaktfreier Sport in kleinen Gruppen bis maximal zehn Personen im Außenbereich wieder erlaubt, auch auf Außensportanlagen wie Tennis- oder Golfplätzen. Zwischen 50 und 100 reduziert sich die erlaubte Teilnehmerzahl bei Individualsport auf maximal fünf Personen aus zwei Haushalten oder bei Kinder bis 14 Jahren auf Gruppen bis 20 Personen.

SCHULEN: Nach Grundschülern und Abschlussklassen sollen ab dem 15. März auch alle Schüler der weiterführenden Klassen wieder in die Schulen zurückgeholt werden, zumindest im Wechselunterricht und dort, wo die Inzidenz unter 100 Neuinfektionen pro 100 000 Einwohner liegt. Die Osterferien sollen wie geplant beibehalten werden. An den Grund- und Förderschulen in Regionen mit einer Inzidenz unter 50 soll dann zudem wieder normaler Präsenzunterricht angeboten werden.

KITAS: An den Kitas wird in Stufen verfahren: In Landkreisen und kreisfreien Städten mit einer Sieben-Tage-Inzidenz unter 50 dürfen Kinderbetreuungseinrichtungen in den normalen Regelbetrieb wechseln. Zwischen 50 und 100 bleibt es beim eingeschränkten Regelbetrieb, also in festen Gruppen. Und in Regionen mit einer Sieben-Tage-Inzidenz über 100 wird auf Notbetreuung umgestellt.

ALTEN- UND PFLEGEHEIME: Für die Besucher gilt einen FFP2-Maskenpflicht. Jeder Bewohner darf täglich nur von einer Person besucht werden. Diese muss ein negatives Testergebnis vorweisen können. Ein POC-Antigen-Schnelltests darf höchstens 48 Stunden und ein PCR-Tests höchstens drei Tage vor dem Besuch vorgenommen worden sein.

AUSGANGSSPERRE: In Landkreisen und kreisfreien Städten, in denen eine 7-Tage-Inzidenz von 100 überschritten wird, ist von 22 Uhr bis 5 Uhr der Aufenthalt außerhalb einer Wohnung untersagt, es sei denn es liegt ein triftiger Grund vor. In Grenzgebieten kann zusätzlich eine Ausgangsbeschränkungen für Grenzgänger und Grenzpendler angeordnet werden.

WEITERE PERSPEKTIVEN: Für die Kinos, Theater, Opern und Konzerthäuser sind frühestens ab dem 22. März Öffnungen möglich. Dies gilt auch für die Außengastronomie, also etwa Biergärten, und Sport in Innenräumen beziehungsweise Kontaktsport im Außenbereich.

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Mitteilung Hellabrunn

dpa