Corona-Pandemie
Gerücht: Hartz-IV-Empfänger erhalten 20 FFP2-Masken pro Woche

Jobcenter in Ingolstadt und Eichstätt klären auf

17.02.2021 | Stand 23.09.2023, 5:06 Uhr
Ein Bedarf an FFP2-Masken ist noch nicht in das Sozialgesetzbuch II aufgenommen. −Foto: Hendrik Schmidt/dpa

Im Internet kursiert das Gerücht, Hartz-IV-Empfänger hätten Anspruch auf wöchentlich 20 FFP2-Masken oder 129 Euro als monatliche Gegenleistung. Der DONAUKURIER hat bei den Jobcentern in Ingolstadt und Eichstätt nachgefragt, was es mit dieser Behauptung auf sich hat.

 

Ein Eilantrag in Karlsruhe

 

Dieses Gerücht basiert auf einem Urteil des Sozialgerichts Karlsruhe: Das Gericht gab dem Eilantrag eines Arbeitssuchenden statt, der einen gesteigerten Bedarf an FFP2-Masken vorweisen konnte. "Die Kammer meint, ein besonderer Mehrbedarf an wöchentlich 20 FFP2-Masken sei glaubhaft gemacht", heißt es in einer des Gerichts. Ohne diese Masken sei der Arbeitssuchende in seinem Grundrecht auf soziale Teilhabe "in unverhältnismäßiger Weise beschränkt", heißt es weiter. Deswegen muss das für ihn zuständige Jobcenter nun zusätzlich zum Regelsatz wöchentlich 20 FFP2-Masken verschicken oder stattdessen 129 Euro zahlen.

Eine Einzelfall-Entscheidung


Doch gilt diese Regel für alle Bezieher von Arbeitslosengeld? Michael Klarner, Pressesprecher der Stadt Ingolstadt, erklärt auf Nachfrage unserer Zeitung: "Es handelt sich hier um eine Einzelfallentscheidung eines Sozialgerichts in Baden-Württemberg, das zunächst nur auf den konkret verhandelten Sachverhalt Anwendung findet." Es gebe keine Bindungswirkung über dieses Verfahren hinaus.

 

Eine ähnliche Auskunft gibt Jürgen Croce, der Geschäftsführer des Jobcenters Eichstätt: "Die Entscheidung des Sozialgerichtes Karlsruhe gilt zunächst nur für diesen konkret verhandelten Einzelfall und entfaltet nicht automatisch allgemeine Gültigkeit." Croce fügt außerdem an, dass es in Eichstätt bisher nur vereinzelt entsprechende Nachfragen gegeben hätte.

FFP2-Masken: Der gesetzliche Anspruch

 

Weshalb dieses Urteil nicht allgemeingültig ist, erklärt Klarner: Ein Bedarf an Masken sei noch nicht in das Sozialgesetzbuch II aufgenommen. Deswegen hätten Ingolstädter, die Arbeitslosengeld II beziehen, zwei FFP2-Masken per Post als freiwillige Leistung der Stadt erhalten. "Darüber hinaus erfolgte eine Woche später der Versand von weiteren fünf FFP2-Masken im Auftrag des Freistaats Bayern."

Aufgrund einer hätten Bezieher von Arbeitslosengeld II mittlerweile Anspruch auf zehn zusätzliche FFP2-Masken. "Dazu versenden die Krankenkassen Bestätigungsschreiben, mit denen die Masken kostenlos in Apotheken abgeholt werden können."

Eine weitere Hilfe soll laut Klarner am 26. Februar beschlossen werden: Der Bundestag plant im Rahmen des "Sozialschutz-Paktes III" einen einmaligen Zuschlag in Höhe von 150 Euro für den Mai.

Laura Schabenberger