München
Gab es eine Rodungserlaubnis?

Im Fall der Abholzungen in einem Biotop auf dem Sudelfeld nimmt das Umweltministerium Stellung

26.11.2019 | Stand 23.09.2023, 9:39 Uhr
Der Saft tropft noch: Die vor wenigen Wochen geschlagenen Stämme der Lärchen auf dem Sudelfeld. −Foto: Adamczyk

München (DK) Die Rodung von Waldflächen in einem Biotop und Landschaftsschutzgebiet auf dem Sudelfeld, über die unsere Zeitung in der vergangenen Woche berichtete, liegt nach Angaben des Umweltministeriums bereits ein Jahr zurück: "Der Eingriff hat offenbar bereits im Herbst 2018 stattgefunden.

Der Sachverhalt wird nun umfassend aufgeklärt", sagte ein Sprecher des Umweltministeriums. Wanderer aus Ingolstadt hatten dagegen Ende Oktober ein völlig anderes Bild der Situation gewonnen. Fotos von frisch geschlagenen und zum Abtransport aufgeschichteten Stämmen dokumentieren, dass zumindest ein Teil der umstrittenen Abholzung erst vor wenigen Wochen stattgefunden hat.

Die Angelegenheit befinde sich in der Zuständigkeit der Unteren Naturschutzbehörde am Landratsamt Rosenheim sowie des Amts für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (AELF) Rosenheim, so der Sprecher des Ministeriums weiter. "Da naturschutzfachlich hochwertige Bereiche betroffen sind, sind besondere naturschutzrechtliche Schutzvorschriften einschlägig. Kahlschläge und Kahlsaumschläge in einem Landschaftsschutzgebiet sind nur mit Zustimmung der Unteren Naturschutzbehörde zulässig", so der Sprecher zur Rechtslage. Für Rodungen von Waldflächen bedürfe es einer Rodungserlaubnis des zuständigen AELF.
 

Lesen Sie hierzu auch den Artikel "Kahlschlag auf dem Sudelfeld".


"Nach Mitteilung der zuständigen Behörden vor Ort sind die großflächigen Abholzungen weder mit deren Zustimmung erfolgt noch wurde bei den Waldflächen im Vorfeld eine Erlaubnis beantragt. Der Sachverhalt und erforderliche Konsequenzen werden derzeit von der Unteren Naturschutzbehörde und dem AELF Rosenheim geprüft. "

Laut einer unserer Zeitung vorliegenden Stellungnahme des Landratsamtes Rosenheim wurde die Untere Naturschutzbehörde jedoch im Vorfeld sehr wohl beteiligt "und äußerte sich negativ zu dieser Maßnahme, weil es sich um ein Landschaftsschutzgebiet und ein Biotop handelt", so der Sprecher des Landratsamts vor einigen Tagen. Die Frage, warum die Abholzung trotzdem nicht verhindert werden konnte, beantwortete er dabei nicht.

Der gesamte Vorgang hat zwischenzeitlich auch Umweltminister Thorsten Glauber (Freie Wähler) erreicht. Er äußerte sich gestern gegenüber unserer Zeitung dazu völlig unmissverständlich: "Die Natur im Alpenraum ist besonders schutzwürdig. " Ziel sei nun, "den gravierenden Eingriff in einen sehr sensiblen Naturraum bestmöglich zu heilen und auszugleichen", da nach jetzigem Stand tatsächlich gesetzlich geschützte Biotope und ein Landschaftsschutzgebiet "in erheblichem Maße" betroffen seien. Aus seiner Sicht komme etwa "eine Anordnung der Wiederherstellung der Flächen" in Betracht.

Martin Adamczyk, Alexander Kain