Berlin/München
Bund will Landespflegegeld auf Sozialleistungen anrechnen

12.09.2018 | Stand 02.12.2020, 15:42 Uhr

Wie beim Familiengeld hält der Bund auch beim Landespflegegeld in bestimmten Fällen eine Anrechnung auf andere Sozialleistungen für geboten.

Wie beim bayerischen Familiengeld will das Bundessozialministerium auch das Landespflegegeld in bestimmten Fällen auf andere Sozialleistungen des Bundes anrechnen. Dies teilte das SPD-geführte Haus am Dienstag in Berlin nach einer Prüfung des neuen bayerischen Pflegegeldes mit. Demnach muss das Landespflegegeld - anders als das Familiengeld - zwar nicht auf die Grundsicherung nach Hartz IV angerechnet werden, dafür aber auf die „Hilfe zur Pflege“. Das Ministerium begründete die Prüfung damit, dass es grundsätzlich wichtig sei, bei den Leistungsberechtigten Unsicherheiten zu verhindern.

Nach Ansicht des Bundesministeriums habe diese den gleichen Zweck wie die Leistungen des Bayerischen Landespflegegeldes. Die Hilfe zur Pflege ist eine Sozialleistung zur Unterstützung pflegebedürftiger Personen, die den notwendigen Pflegeaufwand nicht aus eigenen Mitteln sicherstellen können.

Dagegen sei eine Anrechnung auf Hartz IV nicht notwendig, da die gesetzlichen Bestimmungen „eine Ausnahme von der Anrechnung vorsehen, denn das Landespflegegeld soll den Mehraufwand, den die Leistungsberechtigten aufgrund ihrer gesundheitlichen Einschränkungen haben, teilweise auffangen“. Dies sei etwas grundlegend anderes als beispielsweise die Sicherung der Grundbedürfnisse wie Essen, Kleidung oder Wohnen.

CSU-Landtagsfraktionschef Thomas Kreuzer sagte zu der Mitteilung aus Berlin, dass das Bundessozialministerium damit „zumindest in einem Punkt zur Vernunft gekommen“ sei. Dass das Landespflegegeld nicht auf Hartz-IV-Leistungen angerechnet werde, sei „für uns eine Frage der Gerechtigkeit“. Die SPD sei „mit unsozialem Störfeuer gescheitert“, meinte Kreuzer.

Bayerns Sozialministerin Kerstin Schreyer (CSU) sagte, die Stellungnahme des Bundesministeriums sei nur teilweise nachvollziehbar. Sie teile die Rechtsauffassung des Bundesministeriums nicht, dass das Landespflegegeld auf die sogenannte Hilfe zur Pflege angerechnet werden soll. „Der vom bayerischen Gesetzgeber bestimmte Zweck des Landespflegegeldes entspricht nicht dem Zweck der Hilfe zur Pflege.“ Die für die Auszahlung der Hilfe zur Pflege zuständigen bayerischen Bezirke hätten angekündigt, das Landesgeld nicht anzurechnen.

Das bayerische Pflegegeld beträgt 1000 Euro pro Jahr und soll allen Pflegebedürftigen in Bayern ab der zweiten Pflegestufe zugesprochen werden - also auch Menschen, die von Grundsicherung leben. Bisher haben mehr als 230 000 Menschen das Landespflegegeld beantragt.

Das Landespflegegeld wird damit wie das bayerische Familiengeld rund fünf Wochen vor der Landtagswahl in Bayern zu einem politischen Streitpunkt zwischen der Staatsregierung und dem Bund.

Beim Familiengeld ist das Bundessozialministerium der Ansicht, dass die Zahlungen mit der Grundsicherung verrechnet werden müssen. Der Bund hält das für nötig, damit deutschlandweit gleiches Recht gilt. Die bayerische Staatsregierung argumentiert, Ausnahmeregelungen im Sozialrecht machten die Anrechnung unnötig. Der Freistaat will das Familiengeld in Höhe von 250 Euro pro Monat und Kind im zweiten und dritten Lebensjahr an alle Familien auszahlen.

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dpa