Corona-Ausgangssperre
Ende der landesweiten Ausgangssperre: Diese Regeln gelten ab Montag

14.02.2021 | Stand 23.09.2023, 17:02 Uhr
  −Foto: Robert Michael/dpa

Die landesweite nächtliche Ausgangssperre in Bayern läuft am Montag aus.

Das heißt aber nicht, dass sie dann überall gleich wegfällt. Ein Überblick, welche Regeln nun gelten.

Nach Angaben des Bayerischen Gesundheitsministeriums bleibt die nächtliche Ausgangssperre am Montag in insgesamt 25 Landkreisen und zehn Städten in Bayern bestehen. Begründung: In diesen Regionen ist die 7-Tage-Inzidenz entweder noch über 100 oder diese Inzidenzmarke wurde in den vergangenen sieben Tagen an mindestens einem Tag überschritten. Damit die nächtliche Ausgangssperre wegfallen kann, muss die Stadt beziehungsweise der Landkreis die 100er-Inzidenz mindestens sieben Tage am Stück unterschritten haben.

Anders als in vielen Landkreisen in Niederbayern oder der Oberpfalz sind die Landkreise im Verbreitungsgebiet des DONAUKURIER von Montag an derzeit nicht mehr von der Ausgangssperre betroffen.

Ausgangssperre um eine Stunde verkürzt

Das Ende der landesweiten nächtlichen Ausgangssperre hatte das Kabinett am Donnerstag beschlossen. Wo sie weiter bestehen bleibt, gilt sie aber erst ab 22 Uhr. Zuvor begann sie um 21 Uhr. Sie endet um 5 Uhr.

Die geringste Inzidenz aller 105 Landkreise und kreisfreien Städte in Bayern gab es dem Robert Koch-Institut zufolge am Wochenende in Schweinfurt mit 5,6. Der Landkreis Tirschenreuth an der Grenze zu Tschechien liegt weiter an der Spitze mit einem Wert von 309,5 - auch hier gilt somit weiterhin die nächtliche Ausgangssperre. Generell befinden sich die Corona-Hotspots am den Außengrenzen Bayerns, vor allem an der Ostgrenze zu Tschechien.

Das Gesundheitsministerium stellte in seiner Bekanntmachung am Sonntag auch klar, dass hier die nächtliche Ausgangssperre jeweils solange gelte, bis eine Bekanntmachung der zuständigen Kreisverwaltungsbehörde vorliege.

cav/dpa

Katarina Cavar