24-Jähriger wegen Internetkriminalität vor Gericht

22.11.2016 | Stand 02.12.2020, 19:01 Uhr

Nürnberg (dpa) Die Liste der Anklagepunkte ist lang: Wegen Internetkriminalität und zahlreicher weiterer Straftaten muss sich seit Dienstag ein 24-Jähriger vor dem Landgericht in Nürnberg verantworten. Dem zuletzt im niedersächsischen Verden wohnenden Mann wird unter anderem Computerbetrug und -sabotage, Volksverhetzung, Gewaltdarstellung, Verbreitung von Kinder- und Tierpornografie sowie das Ausspähen von Daten vorgeworfen.

Noch vor Prozessbeginn hatten sich Gericht, Anklage und Verteidigung auf einen Strafrahmen verständigt: Wenn der 24-Jährige ein Geständnis ablegt, könnte er zu einer Haftstrafe zwischen drei Jahren und neun Monaten und viereinhalb Jahren verurteilt werden. Der Angeklagte machte daraufhin bei der Polizei eine umfangreiche Aussage.

Die bayerische Spezialstaatsanwaltschaft für Internetkriminalität - die sogenannte Zentralstelle Cybercrime - in Bamberg wirft dem Mann Straftaten verschiedenster Art zwischen Januar 2015 und Februar 2016 vor: Der 24-Jährige soll beispielsweise unterschiedlichste Dinge im Internet bestellt haben und an Menschen schicken lassen, die davon nichts wussten - von Schweine-Innereien über getragene Socken und bis zu Gegenständen mit rassistischem Bezug und Chemikalien zum Bombenbau. Vor allem einem Youtuber aus Franken soll er so das Leben schwer gemacht haben.

Zum Teil zusammen mit Komplizen soll er auch einen falschen Notruf abgesetzt und so einen großen Polizei- und Feuerwehreinsatz bei dem Youtuber ausgelöst haben. Die Ermittler nennen dies „Swatting“ (von der amerikanischen Abkürzung SWAT für eine Spezialeinheit). Laut Anklage schickte er mit Verweis auf den Youtuber zudem eine Bombendrohung an die Lufthansa und zeigte den Mann zu Unrecht wegen Vergewaltigung eines Kindes an.

Um Geld zu verdienen, soll der 24-Jährige im Internet zahlreiche Computer, Kameras und andere Elektrogeräte bestellt haben, die nicht bezahlt wurden und an andere Empfänger gingen. Dafür bekam er Provisionen. Über den anonymen Bereich des Internets („Darknet“) wurden diese Waren dann ins Ausland weiterverkauft. Der Angeklagte soll zudem gegen Flüchtlinge und Muslime gehetzt und Hinrichtungs-Videos und Kinderpornografie veröffentlicht haben. Für den Prozess sind zahlreiche Termine bis Ende April 2017 geplant.