Regensburg/Straubing
Hündin aus dem Fenster gefallen

Fall wird vor dem Regensburger Landgericht neu aufgerollt

13.11.2018 | Stand 02.12.2020, 15:15 Uhr
So sah die kleine Daisy nach ihrem Sturz aus. −Foto: Privat

Regensburg/Straubing (DK) Ein aus dem Fenster gefallener Hund und ein Besitzer, der Daisy noch nicht einmal wieder zurückhaben will: Vor dem Landgericht Straubing sollte gestern eigentlich ein Fall neu verhandelt werden, der unter die Haut geht. Doch die Angeklagte Margit K. (Name geändert) tauchte nicht auf.

Zur Vorgeschichte: August 2017 −  die kleine Malteser-Hündin Daisy lebte bei ihrem Herrchen in Straubing. Dessen Lebensgefährtin Margit K.  schien von dem Hund aber derart  genervt gewesen zu sein, dass sie die Nerven velor –  das warf ihr die Staatsanwaltschaft vor, und das Amtsgericht Straubing bewertete die  Sache ähnlich:  Demnach setzte die Frau die Hündin auf die Fensterbank der gemeinsamen Wohnung im zweiten Stock,  schloss  das Fenster – und die kleine Daisy rutsche ab und flog meterweit in die Tiefe.

Laut Amtsgericht erlitt die stark unterernährte  Hündin Frakturen an der linken Pfote, ein Schädel-Hirn-Trauma sowie multiple Prellungen. Daisy  schwebte tagelang in Lebensgefahr.  Das Amtsgericht Straubing  verurteilte die 34-Jährige wegen des Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz zu einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten auf Bewährung. Dagegen ging die Straubingerin nun vor – gestern sollte der Fall erneut aufgerollt werden.

Vor dem Landgericht wartete nicht nur das Gericht vergebens, sondern auch ihr Anwalt, Helmut Oertel. „Ich weiß nicht, wo sie ist“, sagte er. Der damals behandelnde Tierarzt,  Josef Kitzinger, Veterinär im Landratsamt Straubing, schilderte indes, wie grausam der Sturz für die Malteser-Hündin gewesen sein muss. „Das Tier war kaum ansprechbar, es war apathisch.“ Durch den Sturz konnte das Tier tagelang kein Futter mehr behalten, allein die Behandlung der gebrochenen Knochen kostete laut Auskunft des 58-Jährigen 2300 Euro. Die zweijährige Hündin blieb bei Kitzinger: „Daisy ist mir ans Herz gewachsen.“ Zwar hatte ihr früherer Besitzer vor dem Verwaltungsgericht geklagt, doch als er die hohen Behandlungskosten sah, hatte er lieber auf Daisy verzichtet.