Aichach
13-Jähriger verklagt Schule

Ein Foto mit dem Aichacher Schüler war im Jahresbericht erschienen, obwohl er das nicht wollte

12.07.2018 | Stand 23.09.2023, 3:42 Uhr
Tanja Marsal
Die Eltern des Schülers gaben nach ihrer Verhandlung am Augsburger Verwaltungsgericht den Journalisten bereitwillig Auskunft. −Foto: Marsal

Aichach/Augsburg (DK) Die dritte Kammer des Augsburger Verwaltungsgerichts beschäftigte sich gestern mit einer Klage, in der es unter anderem um die Veröffentlichung eines Klassenfotos im Jahresbericht eines Schülers der Aichacher Geschwister-Scholl-Mittelschule ging.

Der Kläger, ein 13-jähriger Junge, war selbst nicht bei der Verhandlung anwesend. Bei dem Gerichtstermin nahmen jedoch seine Eltern aus Aichach, Schulleiter Franz Negele und eine Juristin des Landratsamtes Aichach-Friedberg sowie eine große Gruppe von Lehramtsanwärtern mit ihrer Seminarleiterin teil.

Der Kläger besucht seine Schule seit dem Schuljahr 2015/16. Im Oktober 2015 unterschrieben seine Eltern ein Datenschutzschreiben der Schule. Darin stimmten sie dem Ablichten ihres Sohnes auf einem Klassenfoto zu, widersprachen jedoch ausdrücklich jeglicher Veröffentlichung. Das Foto landete am Ende des Schuljahres dennoch im Jahresbericht - was den Eltern bitter aufstieß. "Unser Sohn möchte einfach nicht im Jahresbericht sein und das muss man respektieren", erklärte der Vater gegenüber Presse und Fernsehen. Außerdem sei für ihn dieses Heftchen, das es üblicherweise an jeder Schule zum Schuljahresende zu kaufen gibt, "nur zum Angeben da und zum Zeigen, was die Schule alles Tolles gemacht hat".

Schulleiter Franz Negele entschuldigte sich im September 2016 schriftlich bei der Familie für den Fauxpas mit dem Jahresbericht und erklärte in dem Brief, seine Lehrerin sei dafür verantwortlich gewesen, den Abdruck zu unterbinden. Diese Entschuldigung reichte den Eltern nicht aus. Der Vater erklärte der Kammer, ihm missfiele die Schuldzuweisung an die Lehrerin sowie die Tatsache, dass das Schriftstück nicht per Hand unterschrieben gewesen sei, sondern nur mit "gez. F. Negele" abgeschlossen worden war. "Ich lasse das nicht gelten, ich will eine höchstpersönliche Entschuldigung", verdeutlichte der Aichacher. Nach einer kurzen Unterbrechung und Beratung mit seinem Anwalt, war er schließlich bereit, die Entschuldigung Negeles direkt vor Gericht anzunehmen. Dieser las dasselbe Schreiben, das den Eltern bereits seit September 2016 vorliegt, laut vor und ließ lediglich die Passage, in der es um die Lehrerin ging, weg. Damit war die Sache rechtlich vom Tisch.

Tanja Marsal