Ist Auto waschen noch erlaubt?

26.03.2020 | Stand 23.09.2023, 11:23 Uhr
Waschanlagen dürfen weiter öffnen. −Foto: Imago Images

Amberg/Gaimersheim - Er hat sein Auto in einer Selbstbedienungswaschanlage gereinigt, jetzt droht dem 57-Jährigen wohl ein Bußgeld, weil er gegen die Ausgangsbeschränkungen verstoßen hat.

 

So sieht es zumindest die Polizeiinspektion in Amberg. Laut Angaben des bayerischen Gesundheitsministeriums dürfen "automatisierte Autowaschanlagen" öffnen. Der Amberger Polizeihauptmeister Markus Helfensdörfer interpretiert das so: Auto waschen in der Waschstraße sei erlaubt, selbst waschen nicht. "Bei der Waschstraße fährt das Auto hinten dreckig rein und kommt vorne sauber raus, ohne dass der Kunde das Auto verlassen muss. " Wer seinen Wagen in der Box selbst wasche, müsse aussteigen und Geräte anfassen, die später wieder andere Nutzer berühren.

Der Gaimersheimer Waschanlagen-Betreiber Christian Aiglstorfer hält das für eine "vollkommene Fehlinterpretation". Als Argumentationshilfe für Kunden bietet er auf der Webseite seines Unternehmens "Waschbär" einen "Passierschein" zum Ausdrucken. Um Kunden, wie er sagt, "vor Behördenwillkür zu schützen". Im gleichen Atemzug räumt er jedoch ein, dass es die Polizei gerade auch nicht leicht habe.

In der ursprünglichen Fassung der Allgemeinverfügung vom 20. März waren nur Tankstellen und Werkstätten als Ausnahmen genannt, inzwischen wurde die Liste jedoch vom Ministerium erweitert. Aiglstorfer sagt: "Eine Schließung wurde nie angeordnet. " Er erklärt, unter dem Fachbegriff "automatisierte Autowaschanlagen" verstehe man in der Branche nicht nur Waschstraßen, sondern auch Selbstbedienungswaschanlagen und sogenannte Portalwaschanlagen, bei denen die Kunden das Fahrzeug verlassen.

"Wir erleben mit Sicherheit gerade eine Ausnahmesituation, aber man muss nicht mit Gewalt wirtschaftlichen Schaden anrichten", sagt Aiglstorfer. Er habe in seinen Betrieben mit einer Verkürzung der Öffnungszeiten reagiert und pro Standort sei täglich nur noch ein Mitarbeiter im Dienst, der "klare Desinfektionsanordnungen" habe.

DK

Horst Richter