Verwirrung um Corona-Notbremse
Innung: Friseur-Besuche in Bayern (noch) ohne Testpflicht möglich

14.04.2021 | Stand 22.04.2021, 3:33 Uhr
  −Foto: dpa

Die neue bundeseinheitliche Corona-Notbremse sorgte für Verwirrung bei vielen Friseur-Kunden.

Sie fragten sich: Brauche ich jetzt einen Negativ-Test?

Friseurbetriebe in Bayern sowie die entsprechenden Innungen und der Landesinnungsverband werden aktuell nach eigenen Angaben mit Anrufen und Nachfragen überschwemmt, weil viele Friseurkunden verunsichert sind: Braucht man für den Friseurbesuch einen aktuellen negativen Corona-Test?

"Nein", stellt der Landesinnungsmeister Christian Kaiser eindeutig klar. "Aktuell benötigen Kunden keinen negativen Coronatest, um in Bayern Friseurdienstleistungen in Anspruch nehmen zu können?, sagt er. Dies gelte unabhängig von der regionalen 7-Tage-Inzidenz.

Künftig könnte Test verpflichtend sein

Die Bundes-Notbremse sieht jedoch vor, dass künftig grundsätzlich bei einem Friseur-Besuch ein negativer Corona-Test vorgelegt werden muss, der nicht älter als 24 Stunden ist. Welche Art von Test dies dann sein muss, ein PCR-Test, ein Antigen-Schnelltest oder ob ein Selbsttest genügt, darüber gibt es noch keine Informationen. Die Testpflicht bei Friseur-Besuchen wird voraussichtlich frühestens ab Ende kommender Woche gelten. Es gibt jedoch noch kein Datum.

ce