Corona keine Sache des Landtags?

CSU und FW verhindern entsprechende Gesetze

08.07.2020 | Stand 23.09.2023, 12:49 Uhr

München - Wenn man das Abstimmungsergebnis vom Mittwoch auf einen Punkt bringen müsste, dann könnte der lauten: Die Landtagsabgeordneten von CSU und Freien Wählern wollen auch in Zukunft nicht mit Details der Corona-Notverordnungen behelligt werden - sie finden, die Staatsregierung kann das ganz alleine, das Parlament sollte sich am besten nicht zu sehr einmischen.

Ambitionierter zeigten sich die Oppositionsabgeordneten - FDP und SPD hatten Gesetzesentwürfe eingebracht, die die Staatsregierung verpflichten sollte, sich Notverordnungen vom Landtag genehmigen zu lassen. Und die Grünen wollten die Kontrolle der Staatsregierung erreichen, indem man ihr eine begleitende Corona-Kommission zur Seite gestellt hätte.

Wie auch immer: Am Mittwoch lehnte die Landtags-Mehrheit von CSU und Freien Wählern die Anträge allesamt ab - und stellten damit ein Stück weit den Sinn von Parlamentarismus in Frage: "Dass die Exekutive in einer Krisensituation schnell Maßnahmen ergreifen können muss, eventuell sogar sehr weitreichende, die Grundrechte einschränkende Maßnahmen, ist in Ordnung. Aber die Staatsregierung verfährt jetzt seit Monaten so - ohne, dass das Parlament gefragt wird. Das ist nicht weiter hinnehmbar. Dass CSU und Freie Wähler offensichtlich keine parlamentarischen Ambitionen haben, ist deren Sache. Wir nehmen den Anspruch, die Menschen in diesem Land zu vertreten, hingegen ernst", so SPD-Fraktionschef Horst Arnold nach der Abstimmung. Er denkt darüber nach, sich die Kontrolle der Staatsregierung vor Gericht zu erstreiten: "Wir sind entschlossen, parlamentarische Beteiligungsrechte zu sichern und einzufordern und werden notfalls hierzu auch den Gerichtsweg einschlagen", sagte er. Das hänge nun aber davon ab, "ob und inwieweit die Staatsregierung ihrer verfassungsmäßig verankerten Pflicht, den Landtag angemessen bei Pandemieverordnungen zu beteiligen, nachkommt", so Arnold. Laut Bayerischer Verfassung wäre sie dazu verpflichtet, laut Arnold habe sie erstmals am Dienstag mit der Weiterleitung der Kabinettsentscheidung über die angestrebten Lockerungen an den Landtag entsprechend gehandelt.

Der FDP würde derlei allerdings nicht reichen, machte Fraktionschef Martin Hagen gestern klar: "Die reine Zur-Kenntnisgabe ist aus unserer Sicht nicht ausreichend. " Seine Fraktion will nun "prüfen, ob wir eine bessere Beteiligung des Parlaments einklagen können".

Enttäuschung auch bei den Grünen: "Maßnahmen, die über einen längeren Zeitraum gelten sollen, müssen durch das Parlament entschieden werden und müssen in einer Art und Weise ausgestaltet sein, die den Anforderungen der Verfassung entspricht. Denn die Einschränkung eigener Grundrechte mit dem Ziel, die Pandemie zu bekämpfen, wird in der Bevölkerung nur Akzeptanz finden, wenn sie immer wieder neu abgewogen und begründet wird", so Fraktionschefin Katharina Schulze. Der Klageweg wäre für die Grünen allerdings nur das zweitbeste Mittel. Schulze kündigte an: "Wir bleiben natürlich dran. "

Staatskanzleiminister Florian Herrmann (CSU) befand, die Opposition unterliege einem Denkfehler und betreibe ein "absurdes, formalistisches Kompetenz-Theater". Es reiche, die Maßnahmen juristisch zu reflektieren, wenn die Pandemie irgendwann einmal vorbei sei.

DK

Alexander Kain