München
Bund Naturschutz will Obergrenzen für Mastbetriebe

BN präsentiert Gesetzentwurf zur Beschränkung der Massentierhaltung - Kritik von Kaniber und Bauernverband

20.12.2021 | Stand 22.09.2023, 22:59 Uhr
Betriebe zur Massentierhaltung sollen nach dem Willen des BN in ihrer Größe beschränkt werden. −Foto: Wagner, dpa

München - Der Bund Naturschutz in Bayern (BN) will laut seinem Vorsitzenden Richard Mergner keine "tierquälende Massentierhaltung" mehr hinnehmen.

Er beauftragte Ulrich Werner, einen Fachanwalt für Verwaltungsrecht, einen Gesetzentwurf zu erstellen. Dieser soll die Größe von Tierhaltungsanlagen künftig über das Baurecht beschränken. Kritik daran kommt sowohl vom bayerischen Landwirtschaftsministerium ("nicht zu Ende gedacht") wie auch vom Bayerischen Bauernverband ("untauglich und inakzeptabel").

Nach bisheriger Rechtslage haben Kommunen keine Chance, XXL-Mastbetriebe auf ihrem Gemeindegebiet zu verhindern. Das wurde zuletzt deutlich beim Bau der Hähnchenmastanlage in Eschelbach im Landkreis Pfaffenhofen, die 120.000 Mastplätze umfassen soll. Die zuständige Marktgemeinde Wolnzach wollte den Bau ursprünglich verhindern, drang aber mit ihren Argumenten nicht durch. Grund: Landwirtschaftliche Betriebe genießen eine sogenannte Privilegierung. Bedingung ist lediglich, dass der Landwirt das Futter zum größten Teil auf seinem eigenen Grund erzeugt.

Es gibt aber auch Fälle wie jener der Gemeinde Stammham im Landkreis Eichstätt. Dort steht derzeit der Bau einer Hähnchenmastanlage mit mehr als 200.000 Tieren zur Diskussion - aber es gibt starken Widerstand aus der Bevölkerung in Form einer Bürgerinitiative.

Seine Gesetzesnovelle, verspricht der vom BN beauftragte Fachanwalt, gäbe den Bürgern die Möglichkeit, so etwas auf dem Rechtsweg zu verhindern. Würde die Novelle des Bund Naturschutz zum Gesetz - was der Verband bis Mitte 2022 anstrebt -, dann wären künftig nur noch Hähnchenmastanlagen mit maximal 40.000 Tieren und Schweinemastanlagen mit maximal 2000 Tieren zulässig.

Beim Bauplanungsrecht möchte Ulrich Werner deshalb den Hebel ansetzen. So soll der Landwirt künftig nachweisen, mindestens 75 Prozent des Futterbedarfs auf seinem eigenen Grund produzieren zu können. Auch müssten dabei nicht mehr nur Energiepflanzen wie Mais oder Raps, sondern auch Eiweißpflanzen wie Lupinen oder Erbsen angemessen berücksichtigt werden. "Es darf nicht mehr nur abstrakt genügend Fläche für Futteranbau zur Verfügung stehen", verlangt Werner.

Zwar forderte BN-Chef Mergner für das Vorhaben ausdrücklich die Unterstützung von Bayerns Landwirtschaftsministerin Michaela Kaniber (CSU) - doch die ist nicht gewillt. Sie wolle zwar auch keine industrielle Tierhaltung, so die Ressortchefin zu unserer Zeitung, aber der Plan des BN schieße "weit über das Ziel hinaus und könnte zu einem Strukturbruch bei der bäuerlichen Landwirtschaft führen". Auch für bäuerliche Betriebe, "die nicht üppig mit Fläche ausgestattet sind", müsse weiterhin die Errichtung und der Betrieb von neuen Stallungen möglich sein. Sie möchte die "zur Zeit sowieso unter Druck stehenden" Bauern nicht noch zusätzlich belasten, lässt Kaniber den BN wissen.

Auch der Bayerische Bauernverband weist im Gespräch mit unserer Zeitung das Ansinnen der Naturschützer zurück. Man stehe zwar für "Tierwohl, Umwelt- und Ressourcenschutz", so Verbandssprecher Markus Drexler. Zum einen sei die Größe allein kein Kriterium, um die Qualität der Tierhaltung zu bewerten. "Und die vorgeschlagenen Anforderungen bei der Futtergrundlage und die Ausweitung aufs Thema Eiweißfutter ist unter den gegebenen Handels- und Marktbedingungen nicht für alle Betriebe umsetzbar und finanzierbar", so Markus Drexler.

DK

Andre Paul