Nürnberg
Maskenpflicht und Abstand gelten auch an Halloween

31.10.2020 | Stand 02.12.2020, 10:14 Uhr
Ein Dekokürbis mit Gesicht leuchtet vor einer geschlossenen Haustür. −Foto: Caroline Seidel/dpa/Illustration

Es ist wieder Halloween - doch dieses Jahr ganz anders als sonst: Mit der Drohung „Süßes, sonst gibt's Saures“ von Tür zu Tür zu ziehen, davon raten Polizei und Politik ab. Man solle außerdem nicht zu Motto-Partys zusammenkommen, auch nicht in reduziertem Umfang, hatte die bayerische Gesundheitsministerin, Melanie Huml (CSU), bereits vergangene Woche betont. „Denn es ist wichtig, unnötige Kontakte zu minimieren und Infektionsketten zu unterbrechen.“

Wer aber trotzdem am Samstagabend auf Süßigkeitenjagd geht, muss die Regeln zur Eindämmung der Pandemie beachten, etwa das Maskentragen und Abstandhalten. Die Polizei Niederbayern erwartet, dass viele Türen, an denen geklingelt werde, geschlossen bleiben. Von Streichen, die dann üblich sind, solle man absehen, hieß es in einer Mitteilung. Weil einige Streiche in der Vergangenheit zu weit gingen, betonte ein Sprecher: „Halloween ist kein Freibrief für Straftaten.“

Mitteilung der bayerischen Gesundheitsministerin Melanie Huml

Mitteilung der Polizei

dpa