Regensburg
Bestens integriert

Homosexuelles Paar kämpft in Regensburg gegen seine Abschiebung nach Russland

09.08.2018 | Stand 23.09.2023, 4:21 Uhr
Wollen in Regensburg bleiben: Igor Popialkovskii (links) und sein Partner Pavel Tupikov. Sie leben seit 2014 in Deutschland. −Foto: Foto: Eckl

Regensburg (DK) Ein schwules Paar aus Russland ist vor der Verfolgung geflohen, doch es wird in der Oberpfalz nicht als asylberechtigt anerkannt, obwohl es bestens integriert ist. Jetzt haben sich die beiden erneut um Arbeit bemüht - Verträge hätten sie, aber keine Arbeitserlaubnis.

Der Fachkräftemangel ist in aller Munde, doch der 33-jährige Igor Popialkovskii darf nicht arbeiten in Deutschland. Das hat er jetzt schriftlich bekommen - und zwar nicht, weil er keine Arbeit finden würde. Ganz im Gegenteil, er hat einen Ausbildungsvertrag mit der Deutschen Bahn Cargo in seinen Händen. Doch Popialkovskii ist ein abgelehnter Asylbewerber, den nur noch eine Klage vor dem Regensburger Verwaltungsgericht vor der drohenden Abschiebung in sein Herkunftsland schützt - übrigens ebenso wie seine bessere Hälfte. Und die ist eben - ein Mann. Was in Deutschland und selbst in konservativen Teilen Bayerns zwischenzeitlich kein Problem ist, bedeutet für Igor Popialkovskii und seinen Partner Pavel Tupikov in ihrer Heimat Russland Todesangst.

Dennoch: Die Regierung der Oberpfalz empfiehlt Popialkovskii, nach Russland zu reisen, um dort ein Arbeitsvisum für Deutschland zu beantragen. Dann dürfe er wieder einreisen und die Ausbildung beginnen.

Doch Popialkovskii hat das vor Augen, was am Wochenende in Russland in seiner Heimatstadt passiert ist: Auf dem "Christopher Street Day", dem Gedenktag der Schwulen und Lesben, die dort für die Befreiung von staatlicher Repression demonstrieren, wurden 30 Menschen verhaftet. Bilder aus St. Petersburg zeigen Polizisten, wie sie Schwule und Lesben durch die Straßen zerren.

2014 reiste das Paar nach Deutschland ein, wurde faktisch so behandelt wie die vielen Flüchtlinge, die damals nach Deutschland kamen. Beide stellen einen Asylantrag, lernen Tag und Nacht Deutsch und wünschen sich nichts sehnlicher, als in Regensburg bleiben zu können. Popialkovskii hat kürzlich seine Deutsch-Prüfung mit dem C1-Zertifikat abgeschlossen, das entspricht Hochschul-Niveau. Auch die Regierung der Oberpfalz bestätigt ihm das in einem Bescheid.

Doch dann bekommen beide einen Ablehnungsbescheid des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge - sie gelten nicht als politisch Verfolgte. Das Paar legte Klage gegen den Bescheid ein, vor etwa einem Jahr fand die Gerichtsverhandlung in Regensburg statt. Seither wartet das Paar auf eine Entscheidung - und ist dabei nicht allein. "Wir kennen viele Homosexuelle aus Russland, die etwa zur selben Zeit einen Ablehnungsbescheid bekommen haben. Die Bescheide waren sich sehr ähnlich, wir gehen davon aus, dass es sich um Standard-Ablehnungen handelte", sagt Popialkovskii.

Er und Pavel Tupikov haben sich dennoch nach Arbeit umgesehen. Popialkovskii hatte in St. Petersburg bei Apple gearbeitet, sein Partner als Sozialpädagoge. Doch beide sind bereit, in einer Branche zu arbeiten, in der es einen Fachkräftemangel gibt. Tupikov hat zwischenzeitlich mehrere Praktika in Altenheimen absolviert, eines würde ihm sofort einen Arbeitsplatz geben. Und auch Popialkovskii war auf Jobsuche erfolgreich. "Ich wollte einen Kindheitstraum wahr machen und mich zum Lokführer ausbilden lassen", sagt der 33-Jährige. Er absolvierte ein durchaus anspruchsvolles Einstellungsverfahren: Fünf Runden inklusive Stresstest, Eignungstest, medizinischen Untersuchungen und vielem mehr. Der Beruf des Lokführers steht auf der sogenannten Positivliste der Agentur für Arbeit, auch EU-Ausländer dürfen sich bewerben. Es gibt zu wenige Menschen in Deutschland, die diesen Beruf erlernen wollen.

Doch der Bescheid der Ausländerbehörde ist niederschmetternd für den jungen Russen. Er spreche gut Deutsch, habe einen echten Reisepass und keine Fälschung vorgelegt und sei auch ansonsten gut integriert. Doch der Bamf-Bescheid spreche gegen ihn: "Gegen die Erteilung der Beschäftigungserlaubnis spricht jedoch, dass der Asylantrag vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge bereits abgelehnt und die Abschiebung in die Russische Föderation angedroht wurde."

Die Regierung der Oberpfalz sagt, man habe keinen Überblick darüber, wer als abgelehnter Asylbewerber trotzdem arbeiten darf. "Aktuell durchlaufen jedoch knapp 800 Flüchtlinge eine Ausbildung in der Oberpfalz. Die meisten davon waren als unbegleitete minderjährige Flüchtlinge eingereist", so die Regierung. Zudem weist die Behörde darauf hin, dass anerkannte Asylbewerber ohnehin keine Arbeitserlaubnis benötigten. Klagen abgelehnte Asylbewerber gegen ihren Bescheid, liege es eben im Ermessen der Behörden.

Christian Eckl