München
Bayerisches Kabinett will Teil-Lockdown im Freistaat umsetzen

29.10.2020 | Stand 02.12.2020, 10:15 Uhr
Auf dem Weg zur Kabinettssitzung unter freiem Himmel: Bayerns Wirtschaftsminister Huber Aiwanger (Freie Wähler), Regierungschef Markus Söder und sein Staatskanzleichef Florian Herrmann (beide CSU, von links) gehen gemeinsam die steinerne Freitreppe der Staatskanzlei hinunter. −Foto: Kneffel, dpa

München - Bund und Länder sind sich einig: Im Kampf gegen das Coronavirus soll das öffentliche Leben im November in vielen Bereichen massiv heruntergefahren werden. Das bayerische Kabinett setzt dies nun um.

Nach der Einigung von Bund und Ländern auf einen einmonatigen begrenzten Lockdown berät das bayerische Kabinett am Donnerstag (11.00 Uhr) über die konkrete Umsetzung in Bayern. Dazu muss die Corona-Verordnung des Landes erneut angepasst werden.

Angesichts dramatisch steigender Infektionszahlen hatten sich Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) und die Ministerpräsidenten der Länder am Mittwoch auf die einschneidendsten Anti-Corona-Maßnahmen seit dem großen Lockdown im Frühjahr verständigt. Mit strengen Kontaktbeschränkungen und einem Herunterfahren fast aller Gemeinschafts-Freizeitaktivitäten wollen Bund und Länder die zweite große Corona-Infektionswelle in Deutschland gemeinsam brechen. 

So sollen unter anderem Hotels, Restaurants, Kinos und Theater ab dem kommenden Montag für den gesamten Monat November schließen. Schulen, Kitas und Geschäfte sollen aber anders als im Frühjahr offen bleiben.

Im bayerischen Landtag soll es an diesem Freitagnachmittag zum ersten Mal eine Abstimmung über die Anti-Corona-Politik von Bund und Ländern geben. Die Abstimmung ist zwar aus rechtlichen Gründen formal nicht bindend für die Staatsregierung, aber dennoch ein Novum. 

In einer Sondersitzung des Landtags will Ministerpräsident Markus Söder (CSU) zunächst seine zweite Regierungserklärung zur Corona-Krise binnen zwei Wochen halten. Anschließend soll über einen Dringlichkeitsantrag von CSU und Freien Wählern abgestimmt werden, in dem Eckpunkte der neuen Anti-Corona-Maßnahmen aufgeführt sind.

Rechtlich kann die Abstimmung deshalb nicht bindend sein, weil das Bundesinfektionsschutzgesetz zwar den Landesregierungen die Möglichkeit für eigene Corona-Verordnungen gibt, darin aber keine Gesetzgebungskompetenzen für die einzelnen Landtage vorgesehen sind. Dennoch dürfte eine solche Abstimmung dann den Debatten im Landesparlament ein Stück mehr Gewicht geben - und umgekehrt der Staatsregierung zu zusätzlicher politischer Legitimation verhelfen.