München
Gegenwind aus Bayern für neuen Fleisch-Gesetzentwurf

07.08.2020 | Stand 02.12.2020, 10:48 Uhr
Mitarbeiter eines Schlachthofs arbeiten an einem Fließband. −Foto: Mohssen Assanimoghaddam/dpa/Symbolbild

Der im Kabinett beschlossene Gesetzentwurf von Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) für strengere Regeln in der Fleischbranche stößt in Bayerns Wirtschaft und Politik auf Widerspruch. Die Regelung, nach der in Betrieben, die schlachten, Fleisch zerlegen und verarbeiten, ab 50 Beschäftigten keine Werkvertrags- oder Leiharbeiter mehr beschäftigt werden dürfen, ziehe eine willkürliche Grenze zwischen Industrie und Handwerk, beklagte Lars Bubnick, Geschäftsführer des bayerischen Fleischerverbandes. Zuvor hatten die „Nürnberger Nachrichten“ berichtet.

„Wir haben zahlreiche Handwerksmetzgereien, die mehr als 49 Mitarbeiter beschäftigen“, betonte Bubnick. Als Beispiel nannte er Metzger, die mehrere Filialen betrieben, aber trotzdem nicht als industrielle Betriebe gelten könnten.

Hintergrund des Vorhabens sind die gehäuften Corona-Fälle in Schlachtbetrieben in den vergangenen Monaten. „In einem industriellen Betrieb bricht Corona aus und 20 Prozent unserer Handwerksmetzgereien zahlen die Zeche gleich mit“, kritisierte Bubnick.

Auch die Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft (vbw) lehnt den Gesetzentwurf ab. „Die Zeitarbeit bringt den Unternehmen Flexibilität. Nur mit Zeitarbeit können in der Branche Auftragsspitzen, zum Beispiel in der Grillsaison, abgefedert werden. Der jetzige Gesetzentwurf bietet keine Differenzierung“, sagte vbw-Hauptgeschäftsführer Bertram Brossardt laut Mitteilung. Dies gefährde mittelständisch geprägte Unternehmen.

Das bayerische Wirtschaftsministerium teilte auf Anfrage mit, die Mitarbeiterzahl als Abgrenzung zwischen Fleischhandwerk und -industrie sei nicht sachgerecht. Kriterien seien vielmehr etwa die Einflussmöglichkeiten des Betriebsleiters, die technische Ausstattung des Betriebes oder die Intensität der Arbeitsteilung.

Ein pauschales Verbot von Werkverträgen und Leiharbeit in der Branche sieht das Ministerium „äußerst kritisch“. Außerdem müsse der Bereich der Fleischverarbeitung klar von dem der Schlachtung und Zerlegung unterschieden und von dem Gesetz ausgenommen werden, hieß es.

vbw-Mitteilung

dpa