München/Berlin
Schärfere Düngeregeln stoßen in Bayern auf positives Echo

21.02.2020 | Stand 02.12.2020, 11:54 Uhr
Ein Landwirt verteilt Gülle auf einem Feld. −Foto: Philipp Schulze/dpa/Archiv

Monatelang streiten der Bund und die Länder sowie der Bund und die EU um strengere Düngeregeln für Deutschland. Nun haben sich zwei Streitpartner geeinigt. In Bayern kommt das nicht schlecht an.

Die von Bund und EU verabredeten schärferen Dünge-Vorgaben für deutsche Bauern sind in Bayern dank einiger nachträglicher Änderungen auf ein positives Echo gestoßen. „Dass eine bedarfsgerechte Düngung von Grünland in roten Gebieten verankert werden konnte, ist ein großer Erfolg unseres Einsatzes für fachlich sinnvolle Lösungen“, sagte Bayerns Landwirtschaftsministerin Michaela Kaniber (CSU) am Freitag in München. Auch bei den von der EU-Kommission geforderten Anpassungen bei der Ausweisung der roten Gebiete mit besonders hoher Nitrat-Belastung sei man einen wichtigen Schritt weitergekommen.

„Der Vorschlag des Bundes zur Sofortausweisung zusätzlicher roter Gebiete ist nun vom Tisch“, betonte Kaniber. „Und auch die Härtefallregel für den Bau von Güllelagern ist ein wichtiger Beitrag zur Umsetzbarkeit der Maßnahmen. Denn in nur wenigen Monaten können entsprechende Anlagen nicht genehmigt und gebaut werden.“

Brüssel macht seit Jahren Druck auf Deutschland, weil an vielen Messstellen die Grenzwerte für Nitrat im Wasser überschritten sind. Nachdem sich die EU-Kommission und die Bundesregierung auf schärfere Dünge-Vorgaben geeinigt haben, sind jetzt die Bundesländer gefragt. „Die EU-Kommission wird auf Grundlage der nun vorliegenden Verordnung keine Klage einleiten“, teilte ein Sprecher von Agrarministerin Julia Klöckner (CDU) in Berlin mit.

Endgültig abgewendet sind mögliche hohe Strafzahlungen für Deutschland aber erst, wenn die Länder der Verordnung am 3. April im Bundesrat zustimmen. Zuletzt hatte es immer viel Kritik an der Düngeverordnung gegeben - insbesondere auch aus Bayern. Umwelt- und Agrarministerium in Berlin machten aber bereits klar, dass es nur noch wenig Spielraum für Änderungen gebe.

Der Europäische Gerichtshof hat der EU im Düngestreit bereits Recht gegeben. Die Kommission akzeptiere keine weitere Verzögerung, sagte Klöckners Sprecher. Ohne den Beschluss in sechs Wochen sehe sie sich gezwungen, ein Klageverfahren einzuleiten. Dann würden Deutschland nicht nur bis zu 850 000 Euro Strafzahlungen pro Tag drohen - das ganze fiele auch noch mit der deutschen EU-Ratspräsidentschaft zusammen, was die Bundesregierung vermeiden will.

Ziel der Neuregelung müsse es sein, den Schutz des Grundwassers und die Anliegen der Landwirte in Einklang zu bringen, sagte Kaniber. Nur mit fachlich gerechtfertigten Vorgaben und Übergangsfristen könne es gelingen, die weitreichenden und notwendigen betrieblichen Anpassungen durch die Landwirte vorzunehmen.

Vor allem in landwirtschaftlich genutzten Gebieten ist das Grundwasser an vielen Stellen zu stark mit Nitrat belastet. Es stammt hauptsächlich aus Dünger, etwa Gülle, denn Pflanzen brauchen Nitrat zum Wachsen. Wenn Gewässer wie Seen und Flüsse aber überdüngt sind, schadet das Pflanzen und Tieren. Die neue Verordnung sieht deshalb zahlreiche Einschränkungen für Bauern beim Düngen vor. Unter anderem soll in roten Gebieten 20 Prozent weniger Dünger ausgebracht werden - wie genau, bleibt aber den Landwirten überlassen. Auch soll zwischen Düngeflächen und Gewässern mehr Abstand bleiben und die Zeiten, in denen nicht gedüngt werden darf, sollen ausgeweitet werden.

Die Länder haben nach Inkrafttreten der Düngeverordnung sechs Monate Zeit, die roten Gebiete nach den Vorgaben des Bundes anzupassen. „Ich fordere alle Beteiligten auf, das Ziel der EU-Kommission im Auge zu behalten, die Ausweisung der roten Gebiete verursachergerechter zu gestalten. Dazu ist es aber notwendig, dass der Bund schnellstmöglich die dafür vorgesehene allgemeine Verwaltungsvorschrift auf den Weg bringt“, sagte Kaniber.

Im Bundesrat werde sie sich mit Nachdruck für weitere Änderungen bei der Düngeverordnung einsetzen, sagte Kaniber. Dazu gehöre, dass die Düngung von allen Zwischenfrüchten auch in roten Gebieten möglich bleiben müsse. Auch müsse die Zeitspanne zur Aufzeichnung der Düngung erweitert werden, um bürokratische Hürden abzubauen. Um die notwendigen Anpassungen vornehmen zu können, müsse der Anwendungsbeginn für die Vorgaben zur Düngung auf den 1. Januar 2021 verschoben werden.

dpa