Acht Jahre Haft für Mordversuch

Würger vom Indersdorfer Volksfest verurteilt

21.02.2020 | Stand 23.09.2023, 10:49 Uhr
Patrik Stäbler

München - Der jungen Frau im Besucherraum sind schon bei der Urteilsbegründung die Tränen gekommen. Nachdem die Verhandlung nun zu Ende ist, wirft sie einen letzten Blick auf Matthias O., dem sie offenbar sehr nahe steht. Dann legt ein Justizbeamter dem 40-Jährigen Handschellen an und führt ihn ab, doch da hat die Frau den Gerichtssaal schon verlassen. Im Gang hört man noch ihr Schluchzen und sieht von hinten auf ihrer Jacke den Aufdruck "Enjoy Life" - Genieße das Leben.

Matthias O. dürfte sein Leben erst mal nicht genießen. Weil er im Mai 2019 auf dem Indersdorfer Volksfest einen 23-Jährigen bis zur Bewusstlosigkeit gewürgt hat, ist er am Freitag am Landgericht München wegen versuchten Mordes zu acht Jahren Haft verurteilt worden. Und auch danach könnte er noch länger im Gefängnis bleiben, denn das Gericht ordnete überdies Sicherungsverwahrung an.

Matthias O. nimmt das Urteil ohne sichtbare Regung auf. Für ihn ist es keineswegs der erste Auftritt vor Gericht - seit 2005 hat er infolge diverser Delikte zehn Jahre im Gefängnis verbracht. Zuletzt wurde er Anfang 2018 entlassen, stand aber unter Führungsaufsicht und durfte weder Alkohol trinken noch Drogen nehmen. Vier Wochen lang habe er sich daran gehalten, dann aber wurde er rückfällig, sagt Richter Thomas Bott. Tags darauf traf sich Matthias O. mit Freunden am Bahnhof in Dachau, ehe es weiter zum Indersdorfer Volksfest ging. Dort sei es im Zelt "zunächst harmonisch" abgelaufen, so der Richter. Doch dann setzte sich ein 23-Jähriger zu der Gruppe, um sich mit seiner früheren Schulfreundin zu unterhalten - einer Bekannten von Matthias O. Dieser habe von dem Gespräch kaum etwas mitbekommen, außer dass es um Mobbing zu Schulzeiten ging.

Als der 40-Jährige seine Bekannte hernach fragte, ob er sich um den einstigen Mitschüler "kümmern" solle, lehnte sie dies vehement ab. Doch das hielt Matthias O. nicht davon ab, zu "einer Art Selbstjustiz" zu schreiten, so der Richter. Als der 23-Jährige vor dem Zelt eine Zigarette rauchte, griff er ihn von hinten an und nahm ihn mindestens 20 Sekunden in den Würgegriff. Erst als ein Kellner, ein Hendl-Verkäufer und ein Bekannter von Matthias O. diesen mit vereinten Kräften wegrissen, ließ er von seinem Opfer ab.

Der Tod des 23-Jährigen sei zwar nicht das Ziel des Angriffs gewesen, sagt der Richter. Jedoch habe Matthias O. dies "billigend in Kauf genommen". Da die Kammer zudem die Mordmerkmale der Heimtücke und der niedrigen Beweggründe erfüllt sah, wertete sie die Tat als versuchten Mord - dazu kommen gefährliche Körperverletzung und der Verstoß gegen Weisungen unter Führungsaufsicht. Bei der Bemessung des Strafmaßes spielten nicht zuletzt die vielen Vorstrafen des 40-Jährigen eine Rolle. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Ob sein Mandant in Revision gehen wird, ließ der Verteidiger von O. nach der Verhandlung offen.

DK

Patrik Stäbler