Salzburg
35-Jähriger verursacht berauscht Unfall - 50-Jährige stirbt

Ein Jahr Gefängnis wegen tödlicher Unfallfahrt

24.05.2018 | Stand 02.12.2020, 16:21 Uhr

Salzburg/Ingolstadt (DK) Zu einem Jahr Haft hat das Landesgericht am Donnerstag einen 35-jährigen Ingenieur aus dem hessischen Offenbach verurteilt, weil er im September alkoholisiert und berauscht einen Unfall verursacht hat, bei dem eine 50-Jährige aus Lofer ums Leben kam.

Der Unfall auf der B 311 kurz nach dem Grenzübergang Mellek war am 15. September letzten Jahres passiert. Der 35-Jährige entschloss sich kurzfristig, nach seiner Arbeit in Ingolstadt zu Freunden nach Saalbach in Österreich zu fahren, die dort ein Zimmer in einer Hütte gemietet hatten. Unmittelbar nach der Abzweigung nach Lofer passierte das Unglück. „Ich habe zuvor ein Autobahnschild gesehen und glaubte, ich sei auf einer Autobahn“, so der Mann. Er überholte daraufhin ein Fahrzeug und blieb dann auf der linken Spur, auf der wenig später die 50-jährige Altenpflegerin aus Lofer entgegenkam. „Sekunden später hat es schon gekracht“, sagt der Angeklagte. Die Frau erlag noch an der Unfallstelle ihren schweren Verletzungen. Bei einem noch am Unfallort durchgeführten Alkotest wurde bei dem Mann ein Promillegehalt von 0,8 festgestellt, im Krankenhaus wurden später zudem Spuren von Cannabis entdeckt.

Ja, er habe drei Monate vor dem Unfall wieder begonnen Cannabis zu konsumieren. Am Tag vor der spontanen Fahrt nach Saalbach habe er auf einer Grillfeier in Ingolstadt drei Joints geraucht. „Am Freitag habe ich ein Bier getrunken, ich war auf einen langweiligen Abend zu Hause eingestellt, als mich ein Freund aus Saalbach anrief und zum Kommen überredete“, so der Angeklagte. Der aus Frankfurt angereiste Schulfreund bestätigte diese Aussage.

Unfallgutachter Gerhard Kronreif errechnete eine Aufprallgeschwindigkeit zwischen 86 und 92 km/h. „Der Angeklagte ist den Spuren nach auch nach dem Überholvorgang auf der linken Spur geblieben, sein Audi Q7 hatte beim Aufprall Massevorteile gegenüber dem kleinen Fiat Punto des Opfers“, berichtet Kronreif. Während das spätere Opfer noch versucht habe, in der unübersichtlichen, engen Kurve auszuweichen, habe es von dem 50-Jährigen keine Ausweichlenkmanöver gegeben. Der medizinische Gutachter erläuterte, dass der Mann noch zwei bis sechs Stunden vor dem Unfall Cannabis geraucht haben muss – und nicht wie von ihm behauptet am Vortag.

Vor allem diese Einschätzung rief beim Angeklagten immer wieder Kopfschütteln und Schluchzen hervor. Insgesamt zeigte er Reue, das geforderte Schmerzensgeld für die drei hinterbliebenen Kinder in Höhe von 9000 Euro erkannte er an. Vor der Urteilsverkündung wandte er sich noch einmal an die drei anwesenden Kinder des Opfers und bat um Verzeihung. Die Richterin verurteilte den Hessen zu einer Haftstrafe von einem Jahr, ohne Bewährung. „Es geht auch darum, der Öffentlichkeit klarzumachen, welche Folgen das Autofahren unter Alkohol- und Cannabis-Einfluss haben kann – noch dazu, wenn sich die Wirkung bei gleichzeitiger Einnahme potenziert.“ Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.