Weilacher Pfarrer: Urteil rechtskräftig

07.08.2008 | Stand 03.12.2020, 5:42 Uhr

Das Weilacher Pfarrheim ist während der vergangenen Wochen teilweise renoviert worden. Am 1. September zieht hier Pfarrer Kazimierz Piotrowski ein. - Foto: Petry

Weilach (mpy) Das Kapitel Pater T. in Weilach ist jetzt endgültig beendet. Wie das Amtsgericht Neuburg bestätigt, hat der frühere Ortsgeistliche keinen Einspruch gegen den Strafbefehl wegen sexueller Belästigung eingelegt; damit ist das Verfahren abgeschlossen.

Am 16. Juli hatte der Neuburger Richter Gerhard Reicherl einen Strafbefehl über eine Freiheitsstrafe von zehn Monaten auf Bewährung erlassen, weil das Gericht es nach den Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Ingolstadt als erwiesen ansah, dass der 54-jährige Pater T. im Jahr 2003 oder 2004 einem minderjährigen Mädchen an die Brust gefasst hat. Damit wurde der Straftatbestand des sexuellen Missbrauchs beziehungsweise der sexuellen Belästigung als erfüllt angesehen.

Wie sein Anwalt Nikolaus Fackler auf Anfrage berichtete, wird Pater T. Deutschland verlassen und in ein Kloster in Indien gehen. "An der Sache bleibt ein schaler Geschmack, aber wir wollen es dabei belassen", sagte Fackler gestern.

Fast zehn Jahre hatte Pater T. in Weilach und den der Pfarrei angeschlossenen Gemeinden Singenbach, Klenau und Junkenhofen als Ortsgeistlicher gewirkt; bei den einen war er beliebt, andere bezeichnen ihn als "schwierigen Menschen". Noch während der Ermittlungen hatte das Bistum Augsburg die Pfarrstelle in Weilach neu besetzt; der polnisch-stämmige Pfarrer Kazimierz Piotrowski, der zurzeit noch in Füssen in einer Pfarreiengemeinschaft tätig ist, wird am 1. September die Pfarrstelle übernehmen, die übrigens in den Jahren 1970 bis 1975 die erste Station auf der mittlerweile langen Karriere von Bischof Mixa war.

Der hat bis heute noch gute Kontakte nach Weilach, bekommt in Augsburg immer wieder Besuch von den alten Weggefährten. Zum Verfahren um Pater T. äußerte er sich aber nicht persönlich.

Dafür äußerten sich zuletzt sein Pressesprecher Christoph Goldt und Generalvikar Karlheinz Knebel zu den Entwicklungen. Goldt bedauerte in einer Presseerklärung das "Fehlverhalten des Priesters zutiefst, da es sich um einen Vertrauensbruch gegenüber einem anvertrauten Kind handelt."

Generalvikar Knebel wird in der Katholischen Sonntagszeitung, einem Organ des Bistums Augsburg, mit dem Satz "Wir sind betroffen und beschämt, weil ein Kind in seinen Persönlichkeitsrechten verletzt worden ist" zitiert. Vor sieben Wochen noch hatte das Blatt gemutmaßt, dass die Vorwürfe gegen Pater T. ein Akt von Ausländerfeindlichkeit sein könnten. Davon ist jetzt nicht mehr die Rede.

Allerdings beharrt das Bistum darauf, "sofort nach Bekanntwerden der Vorwürfe gehandelt zu haben", wie Pressesprecher Christoph Goldt gebetsmühlenartig wiederholt. Dabei ist ihm, wie er auch bestätigt, sehr wohl der Brief eines Mitglieds der Pfarrei bekannt, der Hinweise auf Fehlverhalten des Pfarrers beinhaltete – Wochen bevor das Jugendamt eingeschaltet wurde; "auf Seite sieben", wie Goldt im Interview bestätigte. Das Bistum Augsburg hatte den Brief mit dem Hinweis beantwortet, Bischof Mixa könne sich in die Angelegenheit nicht einschalten; die Probleme sollten vor Ort gelöst werden. Der Passus von Seite sieben mit dem Hinweis, dass der Pater Mädchen "am ganzen Körper befühlt" habe, sei "mit diesem Antwortschreiben nicht gemeint gewesen", sagte Goldt im Interview, und wieder: "Das Bistum hat sofort nach Bekanntwerden der Vorwürfe gehandelt."

Die Frage, ob der Brief nicht komplett gelesen worden ist, konnte oder wollte Goldt nicht beantworten, er betonte aber, Hinweise aus der Bevölkerung wegen möglichen Fehlverhaltens von Geistlichen würden im Bistum "sehr ernst genommen".

Wie bereits vom Bistum angekündigt, wird Pater T. nun, nachdem er den Strafbefehl angenommen hat, entlassen. Das Arbeitsverhältnis endet laut Christoph Goldt am 31. August.