Wegen der Untoten vor Gericht

22.01.2008 | Stand 03.12.2020, 6:11 Uhr

In Videotheken gibt es Filme, die nichts für zarte Gemüter sind. Doch ein 33-jähriger Karlshulder hat noch wesentlich grausamere Filme über das Internet verkauft. - Foto: Archiv

Neuburg (os) Wegen Verkaufs von DVDs mit gewaltverherrlichenden Darstellungen saß ein 33-jähriger Mann aus Karlshuld vor Gericht. Die Strafe für seine Aktivitäten: Acht Monate auf Bewährung und Vernichtung der Handelsware.

Richter Gerhard Ebner stellt zwei Kisten auf seinem Tisch ab. "Hat irgendjemand Lust auf einen gemütlichen DVD-Abend" , fragt er scherzhaft in die Runde. Alle im Gerichtssaal schütteln den Kopf. Schon bei der Verlesung der Anklageschrift durch Staatsanwältin Friederike Bareis ist deutlich geworden, dass es sich bei den von der Kripo eingezogenen Filmen, Katalogen und Büchern um schwere Kost handelt: Darstellungen von Kannibalen, die lebende Menschen verspeisen, Folterungen und Massenvergewaltigungen. Die indizierten DVDs in den Kisten sind nur ein Bruchteil der rund 550 gewaltverherrlichenden Darstellungen und Schriften, die Stephan M. (Name geändert) besessen und verkauft hat. Deswegen sitzt er nun auf der Anklagebank des Amtsgerichts Neuburg. Der 33-jährige Mann aus Karlshuld wollte im Sommer 2004 sein Hobby zum Beruf machen, meldete ein Gewerbe an und vertrieb Filme aller Art über das Internet – erst aus seinem Privatbestand, dann bezog er sie von Händlern aus Deutschland, Österreich und Amerika. Darunter: jede Menge gewaltverherrlichende und -pornografische Filme, die auf dem Index stehen und damit verboten sind. Stephan M. habe zwar versucht, sich zu informieren, welche Filme er verkaufen dürfe und welche nicht, beteuert er bei seiner Aussage. "Aber das sind so viele, da verliert man leicht den Überblick". Er bekennt sich schuldig. Das Interesse der Kunden sei da gewesen, deshalb habe er mit den DVDs gehandelt. Allerdings sei sein Gewerbe ein Verlustgeschäft gewesen und habe einen Schuldenberg zurückgelassen.

Wegen der Geständigkeit Stephan M.s, seinen gefestigten Lebensumständen verhängt Richter Ebner schließlich eine Freiheitsstrafe von acht Monaten auf Bewährung mit einer Bewährungszeit von zwei Jahren und mit der Auflage, dem Gericht jeden Wohnungswechsel mitzuteilen. Wegen der großen Anzahl der verbotenen Filme sowie des langen Zeitraums, in dem der Angeklagte mit den DVDs gehandelt habe, sei laut Ebner eine Geldstrafe in diesem Fall nicht mehr ausreichend.

Staatsanwältin Friederike Bareis hat zuvor eine Strafe von zehn Monaten auf Bewährung gefordert, während Verteidiger Michael Bolter für "eine glimpfliche Haftstrafe von fünf Monaten auf Bewährung" plädierte.

Und was passiert nun mit den DVDs? "Die wandern alle in den Schredder", meint Richter Ebner mit einem verächtlichen Blick auf die Kisten.