Womit hat Gampl Recht?

20.12.2019 | Stand 02.12.2020, 12:20 Uhr

Zur Gegendarstellung von Renate Gampl zur Berichterstattung in der Schrobenhausener Zeitung:Was mich an der Gegendarstellung sehr verblüfft hat, ist auf alle Fälle der Kommentar im Anschluss an den Text: "Renate Gampl hat Recht!

"

Womit hat sie denn genau Recht? Dass sie sich einen Professorentitel angeeignet haben soll? Dass sie ein mutmaßlich überteuertes "Nahrungsergänzungsmittel" als Heilmittel verkauft haben soll? Dass sie womöglich mit Menschen in Not Profit gemacht hat? In unterschiedlichsten Medien war davon in Wort und Bild immer wieder die Rede.

Aber was ist mit den Geschädigten? Das Landratsamt in Neuburg ist meines Wissens sehr interessiert an weiteren Aussagen.

Sabine Limmer

Hohenwart


Anm. d. Red. : Die Redaktion ist zum Abdruck einer Gegendarstellung nach den Regelungen des Bayerischen Landespressegesetzes verpflichtet. Der Abdruck erfolgt ohne Rücksicht auf die inhaltliche Richtigkeit der Gegendarstellung. Der Hinweis "Renate Gampl hat Recht" bezog sich darauf, dass Frau Gampl darauf hinwies, dass sie auch nach der Einmonatsfrist im Verfahren weiterarbeiten darf. Da hat sie Recht. Und genau darüber hatte unsere Zeitung ja auch im Vorfeld der Gegendarstellung bereits berichtet.