Windräder bitte in 10-H-Entfernung

20.12.2018 | Stand 02.12.2020, 14:59 Uhr

Zum Artikel "Windräder im Hagenauer Forst: Heuer passiert nichts mehr" (SZ vom 14. Dezember):Die Informationsveranstaltung im Gasthaus Schlicker am 30. November in Sandizell zu den Windrädern im Hagenauer Forst entpuppte sich als Werbeveranstaltung für die Bürgerenergiegenossenschaft und für die Windkraft im Allgemeinen.

Unnötig auch die Werbetour des Bürgermeisters aus dem Allgäu, der allerdings erst auf Nachfrage zugeben musste, dass nach dem Bau von nur zwei Windkraftanlagen die ansässigen Bürger eine Erweiterung abgelehnt haben.

Hier im Hagenauer Forst soll es um zirka fünf Windräder gehen. Leider war die Info hierzu spärlich! Fakt ist, das es keine Änderung des Flächennutzungsplans vor 2015 gibt und das bedeutet, dass die 10-H-Regelung greift. In ihrem Artikel vom 14. Dezember zitierte die Schrobenhausener Zeitung die BEG mit der Aussage, dass ". . . die 10-H-Regelung hier nicht greift". Dies mag vielleicht für die MBDA gelten, für uns Anwohner in Sandizell und Umgebung greift die Regelung aber sehr wohl.

Ich werde es nicht hinnehmen, dass für die wirtschaftlichen Interessen Einzelner hier ein großes Stück Wald zerstört wird und die Lebensqualität der Bürger vor allem auch in den gerade in der Entstehung begriffenen Neubaugebieten von Sandizell beeinträchtigt wird.

Wer außerdem nicht gutgläubig auf die Unbedenklichkeit von Windkraftanlagen in unmittelbarer Nähe baut, der sollte unter den Stichwörtern "Dänemark, Windenergie, Infraschall", im Internet recherchieren. Ich bin kein Gegner von Windkraft, ich erzeuge auf meinem Dach mehr Strom, als ich benötige, aber wenn es schon aus gutem Grund Abstandsregelungen gibt, dann dürfen diese nicht aus wirtschaftlichen Interessen ausgehebelt werden. Schön wäre es, wenn bei dem sicher kommenden Bürgerentscheid nur die betroffenen Anwohner innerhalb der 10-H-Entfernung abstimmen dürften. Aber im Zweifelsfall bleiben immer noch Rechtsmittel. . .

Ullrich Oberdorfer,

Sandizell