Schrobenhausen
Schöffen gesucht

Kreisjugendamt ruft zu Bewerbungen auf

13.02.2018 | Stand 02.12.2020, 16:49 Uhr

Schrobenhausen (SZ) Jugendschöffen und Jugendschöffinnen sucht der Landkreis Neuburg-Schrobenhausen für die Amtsperiode 2019 bis 2023. In dieser Zeit werden die Ehrenamtlichen beim Strafverfahren am Amtsgericht Neuburg und der Jugendkammer beim Landgericht Ingolstadt mitwirken.

Das Kreisjugendamt ruft deshalb interessierte Bürgerinnen und Bürger auf, sich für das Ehrenamt zu bewerben. Aus dem Kreis der Bewerber schlägt der Jugendhilfeausschuss des Landkreises dem Amtsgericht Neuburg 40 Personen - je zur Hälfte Männer und Frauen - vor. Die Entscheidung obliegt dann dem dortigen Wahlausschuss.

Jugendschöffen nehmen an der Hauptverhandlung genauso unabhängig und mit gleichem Stimmrecht wie die Berufsrichter teil. Wegen der Betonung des Erziehungsgedankens im Jugendstrafrecht sollen Jugendschöffen in der Jugenderziehung erfahren sein. Die Jugendschöffen müssen die teilweise langen Sitzungen geistig und körperlich aushalten und ausreichend die deutsche Sprache beherrschen. Einfühlungsvermögen, Unparteilichkeit, Objektivität und Unvoreingenommenheit sind wichtige Voraussetzungen. Juristische Vorkenntnisse sind nicht nötig, wohl aber die deutsche Staatsbürgerschaft. Außerdem müssen die Bewerber zur Zeit der Aufstellung der Vorschlagsliste im Landkreis Neuburg-Schrobenhausen wohnen und zu Beginn der Amtsperiode am 1. Januar 2019 mindestens 25 und nicht älter als 69 Jahre sein.

Wer sich für das Ehrenamt interessiert und die Voraussetzungen mitbringt, kann sich bis spätestens 15. März schriftlich beim Landratsamt Neuburg-Schrobenhausen, Kreisjugendamt, Platz der Deutschen Einheit 1, 86633 Neuburg an der Donau, bewerben. Im April wird der Jugendhilfeausschuss die Vorschlagsliste für die Wahl der Jugendschöffen aufstellen. Die Kriterien für die Eignung zum Jugendschöffen können auch unter www.schoeffenwahl.de" class="more"%> abgerufen werden.