Schrobenhausen
Eine teure Angelegenheit

Schlüsseldienst wollte von Schrobenhausenerin 1076,47 Euro fürs Türöffnen

14.02.2018 | Stand 02.12.2020, 16:49 Uhr

Schrobenhausen (oh) Eine 61-jährige Schrobenhausenerin ist am vergangenen Donnerstag Opfer einer weit verbreiteten Betrugsmasche geworden, wie die Polizei mitteilt.

Die Frau sperrte sich in den Abendstunden aus Versehen aus ihrem Haus aus.

In ihrer Not suchte sie im Internet nach einem örtlichen Schlüsseldienst und wurde unter einer Telefonnummer mit Ingolstädter Vorwahl fündig. Der Geschädigten sei die Zusage gemacht worden, so die Polizei, dass ein Mitarbeiter in 20 bis 40 Minuten vor Ort sei und die Türöffnung 300 Euro kosten würde. In Wirklichkeit habe es über eine Stunde gedauert, ehe der "Schlüsseldienst" auftauchte.

Dieser habe das Schloss aufgebohrt, den Zylinder ausgebaut und einen neuen mitgebrachten Zylinder eingesetzt. Das Ganze habe zirka 15 Minuten gedauert. Mehrmalige Nachfragen nach den endgültigen Kosten wich der Mann aus. Das böse Erwachen kam, als der Frau mitgeteilt wurde, dass sie nun 1076,47 Euro zu bezahlen hätte.

Nachdem sie sich zunächst weigerte, so die Polizei, sei sie mit der Androhung, dass dann eben weitere erhebliche Folgekosten auf sie zukämen, unter Druck gesetzt worden. Letztendlich bezahlte sie den geforderten Betrag mittels EC-Karte an einem mitgebrachten Kartenlesegerät. Sie erhielt weder eine Rechnung noch einen Vertrag. Gestern entschloss sie sich zur Anzeigenerstattung. Wie die Polizei feststellte, ist unter der Ingolstädter Telefonnummer kein Schlüsseldienst, sondern eine völlig unbeteiligte Firma registriert.

Der Frau sei mittels "Call ID Spoofing" vorgetäuscht worden, dass sie über diese Telefonnummer einen örtlichen Schlüsseldienst kontaktiere. Die Polizei warnt ausdrücklich vor dieser weit verbreiteten Betrugsmasche. Sollte bei der Inanspruchnahme von Schlüsseldiensten Zweifel auftauchen, insbesondere wenn deren Mitarbeiter die verbindliche Auskunft über die Kosten verweigern, wird dringend geraten, die örtliche Polizeidienststelle zu verständigen.