Aresing
Richtwert abgelehnt

Gemeinderat will beim Flächenverbrauch lieber selbst die Bremse ziehen

23.10.2019 | Stand 02.12.2020, 12:46 Uhr

Aresing (bdh) Wie in vielen bayerischen Kommunen bereits geschehen, hat auch in Aresing der Gemeinderat die Aufnahme einer Richtgröße zur Flächenversiegelung in den Grundsätzekatalog des Landesplanungsgesetzes strikt abgelehnt.

Hier geht es um die fünf Hektar Fläche, die ab spätestens 2030 in ganz Bayern maximal pro Tag neu verbraucht, also für Siedlungs- oder Verkehrszwecke genutzt werden sollen.

Diese Begrenzung lasse sich nicht mit den Aufgaben einer Gemeinde vereinbaren, die ja Pflichtaufgaben zu erfüllen habe, wenn der entsprechende Bedarf entsteht - die also für Wohnraum, Kindergärten oder neue Radwege sorgen müsse. Eine "wie auch immer geartete Verteilungsarithmetik" könne der Vielfalt der mehr als 2000 Städte, Märkte und Gemeinden in Bayern nicht gerecht werden, heißt es in der Stellungnahme, die der Aresinger Gemeinderat beschloss. Zudem verweisen die Kommunalpolitiker auf das verfassungsrechtlich verankerte Ziel gleichwertiger Lebensverhältnisse in Stadt und Land sowie auf die kommunale Planungs- und Entscheidungshoheit. Hier werde ein "gesamtgesellschaftlich akzeptiertes und praktikables Modell zur nachhaltigen und wirksamen Senkung der Flächenneuinanspruchnahme" benötigt.

Denn natürlich bekenne sich auch Aresing zum Ziel, den Flächenverbrauch zu verringern. Und dafür werde schon jetzt ein Beitrag geleistet - es gebe heute ja wohl kaum mehr eine Kommune, die sich im Bereich der Ortsplanung nicht mit der Innenentwicklung und flächeneffizienter Planung befasse. So würden in Aresing mehrere Bebauungspläne geändert, um eine verträgliche Nachverdichtung zu erreichen.