Aresing
Künftig nur noch traditionelle Höfe

Aresinger Gemeinderat zurrt umstrittenen Bebauungsplan für den nördlichen Gemeindebereich fest

12.02.2019 | Stand 23.09.2023, 5:56 Uhr

Aresing (SZ) Der Bebauungsplan für den Aresinger Norden ist - rechtzeitig vor Ablauf der dort noch geltenden Veränderungssperre - in trockenen Tüchern: Der Gemeinderat hat am Montagabend den Satzungsbeschluss gefasst. Für Unverständnis sorgte in dem Gremium lediglich eine Stellungnahme der Industrie- und Handelskammer.

Landwirtschaftlich genutzte Felder, die sich an die sanften Hügel schmiegen, gibt es zwischen dem nördlichen Ortsrand von Aresing und der Schrobenhausener Stadtgrenze, dazu Bäume, Büsche, kleine Wäldchen und vor allem: keine großen Gebäude. Das soll auch so bleiben, meinen die Aresinger Gemeinderäte und haben mit dem einstimmig gefassten Satzungsbeschluss für den Bebauungsplan "Nördlicher Ortseingang Aresing - Gebiet westlich der Weilach und beidseits der Staatsstraße 2050 und der Altenfurter Straße" dafür die Voraussetzung geschaffen.

Natürlich ist es kein Geheimnis, dass die konkrete Planung für einen großen Spargelhof, den die Gemeinde verhindern möchte, vor mehr als drei Jahren den Ausschlag dafür gab, diesen Bebauungsplan aufzustellen. Der Mühlrieder Landwirt Manfred Seine möchte mehrere große Hallen errichten - nach dem neuen Bebauungsplan wären diese nicht mehr zulässig. Nun hat Seine auch gerade vor zwei Wochen vor dem Verwaltungsgerichtshof (VGH) in München eine empfindliche Niederlage einstecken müssen, weil er nach Ansicht der Richter nicht für alle Teile seines geplanten Betriebes die landwirtschaftliche Privilegierung geltend machen könne, die - Bebauungsplan hin oder her - für Bauten im Außenbereich notwendig ist (wir berichteten).

Zurück zum Bebauungsplan, der landwirtschaftliche Ansiedlungen nur als traditionelle Drei- oder Vierseithöfe zulässt: Die Planung war im Januar und Februar noch einmal öffentlich ausgelegen. Die Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange fielen naturgemäß eher spärlich aus, schließlich läuft das Auslegungsverfahren schon seit einiger Zeit - es hatte schon zuvor zwei Möglichkeiten gegeben, zu der Planung Stellung zu nehmen. Vor allem die Interessenvertreter der Bauernschaft hatten das auch genutzt, um ihren Unmut zum Ausdruck zu bringen (wir berichteten). Inzwischen haben sie offenbar kapituliert. Während das Landwirtschaftsamt diesmal nur noch auf seine bisherigen Stellungnahmen hinwies, stellte der Bayerische Bauernverband zumindest noch einmal generell klar, dass er die Planung weiterhin entschieden ablehne. Diese schränke "die Entwicklungsmöglichkeit moderner landwirtschaftlicher Betriebe durch eine romantisierende Sicht auf bestehende, ältere landwirtschaftliche Hofstellen ein. Einige geringfügige Änderungen an den zu errichtenden Gebäuden ändern nichts an der Tatsache, dass es sich hier um eine unzulässige Negativplanung zu Lasten der Landwirtschaft und um eine Aushebelung des privilegierten Bauens für die Landwirtschaft handelt."

Während diese erneute vehemente Ablehnung durchaus zu erwarten war, zeigten sich die Gemeinderäte über ein Schreiben der Industrie- und Handelskammer eher überrascht. Die Kammer bezog sich auf ein Urteil des Münchner Verwaltungsgerichts vom Januar vergangenen Jahres, nach dem das Landratsamt in Neuburg aufgefordert worden war, den Bauantrag Manfred Seines zu genehmigen. Bei der Kammer sieht man deshalb nun die Gefahr, dass sich "der Bebauungsplan dem Vorwurf der Verhinderungsplanung gegenüber angreifbar" machen könne: "Deshalb weisen wir vorsorglich darauf hin, dass ein Bebauungsplan dann nicht erforderlich...ist, wenn ihm keine Konzeption zugrunde liegt und vorgeschobene Interessen und Festsetzungen sich stattdessen lediglich darin erschöpfen, ein bestimmtes Vorhaben eines Dritten zu verhindern". Nicht bekannt war dem Verfasser dieser Stellungnahme ganz offenbar, dass es gerade erst im Januar dieses Jahres ein weiteres Verfahren zum Bauantrag Manfred Seines gegeben hat, in dem, wie eingangs erwähnt, der VGH eine Genehmigung mangels Privilegierung eben nicht mehr in Aussicht stellte. Der Gemeinderat nahm deswegen am Montag auch "die in ihrer Aussage nicht ganz verständliche Stellungnahme" der Industrie- und Handelskammer "zur Kenntnis" und wies darauf hin, dass der Hinweis, dass es sich bei der Bauleitplanung um eine unzulässige Verhinderungsplanung handeln könne, "unzutreffend" sei.

In ihrer Antwort auf die Stellungnahme des Bauernverbands weist die Gemeinde darauf hin, dass sich das Plangebiet im Aresinger Norden nun eben nicht mehr "für jedwedes landwirtschaftliches Vorhaben" eigne, sondern "nur noch für jene, welche die getroffenen Festsetzungen einhalten". Im Übrigen gebe es auch in Aresing ja noch andere Außenbereichsflächen, auf denen die Festsetzungen des Bebauungsplans nicht gelten, auf denen also nach Privilegierung gebaut werden könne.

Den Satzungsbeschluss für den Bebauungsplan fasste der Gemeinderat am Montagabend einstimmig - übrigens genau eine Woche vor dem Ablauf der für dieses Gebiet geltenden Veränderungssperre. Damit ist die Planung abgeschlossen. Theoretisch allerdings könnte dagegen geklagt werden.

Bernd Hofmann