Gerolsbach
Klage gegen Gerolsbacher Kreisverkehr abgewiesen

Landkreis peilt nun Bau im Jahr 2023 an

15.11.2021 | Stand 20.11.2021, 3:34 Uhr
Unübersichtlich und auch nicht mehr wirklich schön ist diese Kreuzung in der Gerolsbacher Ortsmitte. Deswegen soll dort, wo (v. l.) Sankt-Andreas-Straße, Aichacher Straße, Schrobenhausener Straße und Pfaffenhofener Straße aufeinandertreffen, auch schon seit einiger Zeit ein Kreisverkehr entstehen. Ein Gerichtsverfahren hatte das verzögert. −Foto: Hofmann

Gerolsbach - Der Kreisverkehr in der Gerolsbacher Ortsmitte ist seit vielen Jahren ein Thema. Nun könnte er doch noch gebaut werden, nachdem das Verwaltungsgericht München die Klage einer Privatperson abgewiesen hat. Im Landratsamt Pfaffenhofen rechnet man nun mit einem Bau im Jahr 2023, fügt allerdings vorsichtshalber noch hinzu: "sofern sich keine neuen weiteren verzögernden Aspekte erkennen lassen".

Der Landkreis wäre der Bauherr des Kreisverkehrs. Die Kosten würde er sich ungefähr jeweils zur Hälfte mit dem Freistaat, vertreten durch das Staatliche Bauamt Ingolstadt, teilen. Schließlich sind es eine Staatsstraße (2084) und eine Kreisstraße (PAF7), die sich hier kreuzen. Weil die Einmündung der beiden Äste der Kreisstraße versetzt sind, ist die Kreuzung etwas unübersichtlich. Deswegen wurde ein Kreisverkehr als sinnvollste Lösung ins Auge gefasst, und nachdem die Gemeinde das (inzwischen abgerissene) sogenannte Steger-Anwesen gekauft hatte, stand auch der Grund für diesen Kreisel zur Verfügung. Theoretisch.

Denn auf einem Grundstück, das benötigt wurde, lag noch ein Nießbrauchsrecht. Der Landkreis leitete, um Rechtssicherheit zu bekommen, ein bei Projekten dieser Größe nicht unbedingt übliches Planfeststellungsverfahren ein, an dessen Ende ein Planfeststellungsbeschluss der Regierung von Oberbayern stand. Gegen diesen Beschluss wurde im Mai vergangenen Jahres Klage eingereicht. Mit dem Bau konnte deswegen nicht begonnen werden.

Eine Verhandlung im Verwaltungsgericht München wurde im Oktober dieses Jahres abgesagt. Die Richter waren der Ansicht, auch ohne mündliche Verhandlung über die Sache entscheiden zu können. Das haben sie nun getan - und die Klage der Privatperson offenbar ziemlich deutlich abgewiesen. Nach dem Umweltrechtsbehelfsgesetz müssten sich Kläger gegenüber dem Gericht "mit konkreten tatsächlichen Aspekten und ihrer Behandlung durch die streitgegenständliche Zulassungsentscheidung befassen" und im Vortrag erkennen lassen, "worauf zumindest wesentliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit des Planfeststellungsbeschlusses gründen", schreibt eine Sprecherin des Verwaltungsgerichts auf Anfrage unserer Zeitung. Diesen Anforderungen habe der Vortrag der Klägerin nicht entsprochen. Einfacher gesagt: Die Klägerin hat im Gerichtsverfahren auch keine anderen Argumente vorgebracht als in der Beteiligung am Planfeststellungsverfahren - laut Gericht war im Wesentlichen sogar der Wortlaut derselbe. In einem Planfeststellungsverfahren können ja nicht nur zahlreiche Behörden ihre Stellungnahmen abgeben, sondern auch einzelne Bürger. Das hatte die Klägerin offenbar beim Verfahren zum Kreisverkehr getan - ohne Erfolg. Nun ist sie auch im Klageverfahren unterlegen.

Für den Bau des Kreisverkehrs, für den auch eine neue Brücke der Sankt-Andreas-Straße gebaut werden müsste, hat das Ganze eine erneute Verzögerung mit sich gebracht. Der Landkreis teilt auf Anfrage mit, dass man nun in die weitere Planung einsteigen und Abstimmungsgespräche aufnehmen wolle. Gebaut wird dann 2023 - sofern nichts mehr dazwischenkommt.

SZ