Brunnen
Keinen Präzedenzfall schaffen

Brunnener Gemeinderat bleibt konsequent und lehnt hohen Sichtschutzzaun in Wohngebiet ab

08.08.2019 | Stand 02.12.2020, 13:19 Uhr

Brunnen (bdh) Wenn man in ein Wohngebiet kommt, sollte man Häuser sehen, Büsche und Bäume - aber keine meterhohen Zäune oder Mauern.

Deswegen gibt es in Bebauungsplänen wie für den, der am Gerstettener Weg in Brunnen gilt, auch Vorschriften zur Gestaltung der Einfriedungen. Und deswegen hat der Brunnener Gemeinderat nun einen Antrag für einen 1,80 Meter hohen Sichtschutzzaun abgelehnt.

Die Entscheidung haben sich die Ratsmitglieder nicht leichtgemacht, denn sie waren sich bewusst, dass es letztlich nicht nur um diesen einen, 13,30 Meter langen Zaun geht, sondern generell um die Einfriedungen von Grundstücken in Wohngebieten. Um einen Präzedenzfall also. Wenn sie hier am Gerstettener Weg eine Ausnahme zulassen, dann werden sie auch bei künftigen weiteren Anfragen aus der Siedlung und aus allen anderen Wohngebieten der Gemeinde keine Grundlage mehr für eine Ablehnung haben, das war den Räten klar. Und in der Vergangenheit hatten sie ja immer mal wieder Ansinnen, größere oder massivere Grundstücksabgrenzungen zu errichten, ganz schnell gestoppt. Eine Gabionenwand - das sind diese mit Schottersteinen gefüllten Gitterkörbe in Mauerform, die sich seit einigen Jahren in vielen deutschen Wohngebieten geradezu explosionsartig zu vermehren scheinen - musste sogar wieder abgerissen werden.

Zugelassen sind am Gerstettener Weg zur Straßenseite hin laut Bebauungsplan lediglich Lattenzäune und Metallzäune mit einer Höhe von maximal 1,20 Metern inklusive Sockel, wobei der Sockel nicht höher als 20 Zentimeter sein darf. Eine Anwohnerin möchte nun einen Sichtschutzzaun aus Aluminium, 1,80 Meter hoch und 13,30 Meter lang, aufstellen, um die Gartenanlage samt Swimmingpool zur Straße hin abzugrenzen. Dafür hat sie einen Antrag auf isolierte Befreiung eingereicht und auch die Unterschriften ihrer Nachbarn eingeholt, die also offenbar nichts gegen den hohen Zaun einzuwenden haben.

Anders als die Gemeinderäte, die weniger mit dem Einzelfall ein Problem hatten, als ganz allgemein mit hohen Grundstücksabgrenzungen. Mit 9:2 Stimmen lehnten sie den Antrag ab - und blieben damit konsequent bei ihrer bisherigen Handhabung bei der Beantragung solcher Ausnahmen. Um den bestehenden, 1,75 Meter hohen Sichtschutzzaun aus Holz, der durch den Aluminiumzaun ersetzt werden soll, ging es in der Abstimmung nicht - der war, wie der Sachbearbeiter in der VG herausgefunden hatte, offenbar aufgestellt worden, ohne dass dafür eine Befreiung von den Vorgaben des Bebauungsplans beantragt worden war.