Aresing
Immer noch strikt dagegen

Bauernverband erneuert Kritik an Aresinger Bebauungsplan

16.01.2019 | Stand 23.09.2023, 5:39 Uhr

Aresing (SZ) Die Änderungen, die die Gemeinde Aresing an ihrem Bebauungsplan für den Bereich nördlich des Hauptortes vorgenommen hat, haben die Landwirtschaftsvertreter nicht besänftigt: Landwirtschaftsamt und vor allem Bauernverband lehnen die Planung weiterhin rigoros ab.

Der Bayerische Bauernverband hatte sich nicht die Mühe gemacht, seine bereits im ersten Verfahrensschritt vorgebrachten Kritikpunkte zu wiederholen. Im aktuellen Schreiben an die Gemeinde heißt es kurz und knackig: "Wir. . . lehnen die Planung weiterhin entschieden ab. Die Planung schränkt die Entwicklungsmöglichkeiten moderner landwirtschaftlicher Betriebe durch eine romantisierende Sicht auf bestehende, ältere landwirtschaftliche Hofstellen ein. Einige geringfügige Änderungen an den zu errichtenden Gebäuden ändern nichts an der Tatsache, dass es sich hier um eine unzulässige Negativplanung zu Lasten der Landwirtschaft handelt. "

Bereits bei der ersten öffentlichen Auslegung der Planung, die im Oktober Thema im Gemeinderat war (wir berichteten), hatte sich die Gemeinde scharfe Kritik der Interessenvertreter der Landwirtschaft eingefangen. Mit dem Bebauungsplan namens "Nördlicher Ortseingang Aresing - Gebiet westlich der Weilach, beidseits der Staatsstraße 2050 und der Altenfurter Straße" will die Gemeinde zumindest auf ihrem Gebiet die landwirtschaftlich geprägte Landschaft zwischen Aresing und Schrobenhausen erhalten und größere Betriebe wie den dort geplanten Spargelhof von Landwirt Manfred Seine verhindern. Mit den Vorgaben des Bebauungsplans seien wettbewerbsfähige landwirtschaftliche Betriebe nicht umsetzbar, kritisierten Bauernverband und Landwirtschaftsamt damals dann auch.

Danach ließ die Gemeinde kleinere Änderungen in den Bebauungsplan einarbeiten, der inzwischen erneut den Behörden und Verbänden vorgelegt worden ist. Mit deren Stellungnahmen beschäftigte sich der Gemeinderat am Montagabend. Während es in den meisten Schreiben, die die Gemeinde erhalten hat, in erster Linie um Details ging, stellte neben dem Bauernverband auch das Landwirtschaftsamt den Bebauungsplan als Ganzes infrage. So seien "für die Region typische Drei- und Vierseithöfe", wie sie im Bebauungsplan vorgesehen sind, ebenso wenig zeitgemäß wie Gebäude mit maximal 400 Quadratmetern Grundfläche.

Dachneigungen von 25 bis 45 Grad, wie sie künftig vorgeschrieben sein sollen, verteuerten landwirtschaftliche Bauten, heißt es weiter in dem Schreiben des Landwirtschaftsamtes. Kritisiert wurden darin auch die Beschränkungen der Wandhöhe, der Dacheindeckung (nur im Erscheinungsbild von naturroten Dachziegeln) und bei Aufschüttungen, die im hügeligen Gelände moderne landwirtschaftliche Gebäude ebenfalls ausschlössen. Dass keine Photovoltaikanlagen auf den Dächern erlaubt sind, beraube die landwirtschaftlichen Betriebe einer weiteren Einkommensmöglichkeit. Haupt- oder größere Nebenerwerbsbetriebe würden durch den Bebauungsplan "auch weiterhin faktisch ausgeschlossen", schreibt das Amt. Und kleinere Betriebe hätten nicht die Notwendigkeit, in den Außenbereich auszusiedeln. Der Gemeinderat beschloss erneut einige kleinere Änderungen an den Vorgaben - und weist ansonsten darauf hin, dass es anderswo im Gemeindebereich zahlreiche Außenbereichsflächen gebe, wo privilegierte landwirtschaftliche Bauten ohne Einschränkungen errichtet werden könnten.

Von Seiten der Öffentlichkeit habe es keine Stellungnahmen gegeben, sagte Verwaltungsleiter Hermann Knöferl - also auch von Landwirt Manfred Seine und seinen Anwälten nicht. Ab Ende Januar liegt die Planung erneut öffentlich aus, diesmal nur für zwei Wochen. Auch auf der Homepage der Gemeinde sollen die Unterlagen dann einsehbar sein.

Bernd Hofmann