Hohenwart
Wer Regenwasser versickert, zahlt weniger

Florian Schröder von der Bauverwaltung im Hohenwarter Rathaus beantwortet Fragen zum Verbesserungsbeitrag

10.08.2017 | Stand 02.12.2020, 17:39 Uhr

Florian Schröder hat für unsere Zeitung auch einige Beispielberechnungen erstellt. - Foto: Hofmann

Hohenwart (SZ) Eine ganze Reihe von Baumaßnahmen am Kanalnetz hat die Marktgemeinde Hohenwart in den vergangenen Jahren erledigt. Jetzt wird abgerechnet: Die Bürger erhalten Beitragsbescheide und müssen zahlen. Die gute Nachricht: Den größten Teil haben sie schon als Vorauszahlungen überwiesen.

Wer muss Verbesserungsbeiträge zahlen?

Im Grunde jeder, dessen Grundstück - ob bebaut oder nicht - an eine der vier gemeindlichen Kläranlagen angeschlossen ist, erklärt Florian Schröder, der im Hohenwarter Rathaus für die Bauverwaltung und damit auch für die Verbesserungs- und Herstellungsbeiträge zuständig ist. Die vier Abwasserbeseitigungsanlagen der Marktgemeinde - Hohenwart, Deimhausen, Freinhausen und Weichenried - bilden zusammen eine kostenrechnende Einrichtung, das heißt, Beiträge und Gebühren sind in allen Gemeindeteilen dieselben. Und wenn eine Verbesserungsmaßnahme abgerechnet wird, zahlen alle mit, ganz egal, an welche der vier Kläranlagen ein Grundstück angeschlossen ist. Allerdings: "Es werden nur Wohngebäude abgerechnet", stellt Schröder klar, also keine Ställe oder Garagen. Gewerbegrundstücke werden dagegen schon mit einbezogen. Ausgenommen von den Beitragszahlungen sind die Bewohner von Gemeindeteilen ohne öffentliches Kanalnetz, zum Beispiel in Wolfshof, Loch, Ellenbach oder Beuern. Die müssen allerdings, wie Schröder erklärt, eigene Kleinkläranlagen betreiben und auch selbst für die dabei entstehenden Betriebskosten aufkommen.

Wie berechnen sich die Beiträge?

Die Verbesserungsbeiträge werden nach Fläche des ans Kanalnetz angeschlossenen Grundstücks und der Geschossfläche der darauf stehenden Wohn- oder Gewerbegebäude errechnet. Pro Quadratmeter Grundfläche werden 54 Cent angesetzt, pro Quadratmeter Geschossfläche 2,84 Euro. Diese Aufteilung hat den Hintergrund, dass in das Kanalnetz sowohl Schmutzwasser als auch Regenwasser fließt. Wer das Regenwasser auf seinem Grundstück vollständig versickert, braucht keinen Grundflächenanteil zu bezahlen - er nutzt den Kanal ja nicht fürs Regenwasser. Florian Schröder weist noch darauf hin, dass die Geschossfläche nicht der in Bauplänen verzeichneten Wohnfläche entspricht. Bei der Geschossfläche gelte ganz einfach Außenmaß mal Außenmaß mal Anzahl der Stockwerke (inklusive Kellergeschoss), wobei das Dachgeschoss nur mit dem Faktor 0,7 angesetzt werde und auch das nur, wenn es ausgebaut ist. Auch bei der Grundfläche gibt es eine Besonderheit: Hier werden bei übergroßen Grundstücken maximal 2500 Quadratmeter angesetzt - oder die vierfache Geschossfläche, je nachdem, was größer ist.

Was hat der Markt eigentlich investiert?

Über die aktuellen Verbesserungsbeiträge werden fünf Baumaßnahmen aus den vergangenen sieben Jahren abgerechnet, für die der Markt insgesamt 3,6 Millionen Euro ausgegeben hat: die Verbesserung der Kläranlage Freinhausen, die Verbesserung des Leitungsnetzes in der Eichenstraße und der Richildisstraße sowie in Eulenried, die Anbindung von Lindach, Hardt und Eulenried an die Kläranlage Weichenried, die Erweiterung der Kläranlage Weichenried von 500 auf 995 Einwohnerwerte und schließlich der Umbau der Teichkläranlage Eulenried zu einem Regenüberlaufbecken und einem Regenrückhaltebecken. Von der Gesamtsumme, den 3,6 Millionen Euro, werden noch die Zuschüsse des Freistaats Bayern (513 000 Euro) abgezogen sowie der Straßenentwässerungsanteil (523 000 Euro), womit berücksichtigt wird, dass ja nicht nur private Grundstücksbesitzer, sondern auch der Markt über seine Straßen Regenwasser in den Kanal einleitet. Die rund 2,6 Millionen Euro, die dann noch übrig bleiben, müssen die Kanalanschließer bezahlen.

Verbesserungsbeitrag, Herstellungsbeitrag - was ist da der Unterschied?

Die Eigentümer aller bereits ans Kanalnetz angeschlossenen Grundstücke müssen jetzt im September einen Verbesserungsbeitrag bezahlen. Wenn dagegen künftig ein Grundstück zum ersten Mal neu an das Kanalnetz angeschlossen wird, dann wird der Herstellungsbeitrag fällig. Der ist deshalb auch deutlich höher, schließlich soll damit nicht nur (wie beim Verbesserungsbeitrag) ein Anteil an den Verbesserungsmaßnahmen seit 2010 bezahlt werden, sondern ein Anteil an den bisherigen Gesamtinvestitionen in das Kanalnetz (16,5 Millionen Euro). "Herstellungsbeitrag und Verbesserungsbeitrag sind zwei ganz unterschiedliche Dinge", stellt Florian Schröder klar. Der Herstellungsbeitrag werde nur beim "erstmaligen Anschluss an ein System" fällig und zum Beispiel auch herangezogen, wenn bei einem Anbau an ein Wohnhaus oder einem Dachgeschossausbau die Geschossfläche erweitert wird. Da, so Schröder, muss für die zusätzlichen Quadratmeter der Herstellungsbeitrag entrichtet werden. Die neuen Herstellungsbeiträge liegen bei 2,42 Euro pro Quadratmeter Grundstücksfläche und 13,35 Euro pro Quadratmeter Geschossfläche.

Hohenwart hat Geld in der Rücklage. Warum zahlt der Markt die Kanalbaumaßnahmen nicht alleine?

"Weil wir uns dann in Zukunft nichts mehr leisten könnten", sagt Florian Schröder. Doch das ist nicht der einzige Grund: Nach dem Kommunalabgabengesetz (KAG) sei die Gemeinde verpflichtet, solche Investitionen auf die Nutznießer umzulegen. "Auf dieser Grundlage müssen wir solche Satzungen erlassen", sagt Schröder, "da kommen wir gar nicht aus."

Wann werden die Verbesserungsbeiträge fällig?

Am 15. September sollen die Beitragsbescheide verschickt werden. Dann haben die Grundstückseigentümer einen Monat Zeit, die Schuld zu begleichen.

Was passiert, wenn jemand nicht zahlen kann?

"Die Stundung oder Ratenzahlung ist durchaus möglich", sagt Schröder, verweist aber darauf, dass dann auch Zinsen anfallen. Wer Probleme habe, könne sich im Rathaus bei Heinrich Lacher, Telefon (08443) 69-21, melden. Allerdings beruhigt Schröder: Die Schlussrate werde geringer ausfallen als die beiden Vorauszahlungen, die bereits im August 2010 und im April 2011 geleistet wurden.

Wer hilft bei Fragen zur Berechnung?

"Wir helfen gerne", betont Florian Schröder, der unter Telefon (08443) 69-12 für Fragen zur Verfügung steht.