Schrobenhausen
Heilpraktiker-Prozess: War BG-Mun ein Abfallprodukt?

Vertreter von Hersteller und Zertifizierer sagen vor dem Landgericht in Ingolstadt aus

23.06.2021 | Stand 23.09.2023, 19:21 Uhr
Wie wirksam ist das Präparat BG-Mun? Diese Frage beschäftigte das Landgericht am Mittwoch. −Foto: Archiv

Schrobenhausen/Ingolstadt - "Wenn jemand in einem Laden einkauft, fragt die Verkäuferin auch nicht, wofür er es braucht," erklärte der Geschäftsführer eines Wismarer Biotechnologie-Unternehmens am Mittwoch an einem weiteren Verhandlungstag vor dem Ingolstädter Landgericht, bei dem die Wirksamkeit des umstrittenen Präparats BG-Mun im Mittelpunkt stand. So habe auch er nicht nach der weiteren Verwendung der Cytosolfraktion gefragt, die der Ingolstädter Ulrich B. über mehrere Jahre bei ihm gekauft habe.

Der 66-jährige B. soll die Cytosolfraktion zu BG-Mun weiterverarbeitet - oder auch nur übernommen - und als Mittel gegen Krebs vertrieben haben (wir berichteten). Weil die Staatsanwaltschaft davon ausgeht, dass es sich bei dem Präparat um eine "mit Aminosäuren und Proteinen versetzte Zuckerlösung ohne jede pharmakologische Wirkung" handelt, müssen sich Ulrich B., der zuletzt auf Zypern lebte, und die 55-jährige Schrobenhausener Heilpraktikerin Renate G., die BG-Mun an Patienten verabreicht haben soll, unter anderem wegen gewerbsmäßigen Betrugs und Verstoßes gegen das Arzneimittelgesetz verantworten.

Eigentlich beschäftige sich sein Unternehmen mit der Entwicklung "biologischer Komplexe", die "immunmodulierend und antientzündlich wirken", mit dem Ziel einer Arzneimittelzulassung, sagte der 68-jährige Geschäftsführer aus Wismar. Dabei werde ein biologischer Prozess durchlaufen, bei dem Zellen von Rindern, Schweinen oder Enten, vorwiegend solchen aus der Niere, "unter Stress" gesetzt würden. Während des Prozesses falle Cytosolfraktion an, das für die Komplexbildung ungeeignet sei und als "Überstand" abgeschieden werde. Von einem Abfallprodukt wollte er nicht sprechen, weil es sich um eine "hochwertige Proteinzusammensetzung" handele, die mittlerweile als Nahrungsergänzungsmittel zugelassen sei und von Ärzten auch ohne Zulassung im Rahmen der "Therapiefreiheit" an einzelne Patienten weitergegeben werde, berichtete der 68-Jährige. Die Ärzte würden eine "bessere Verträglichkeit der Chemo" und eine "entzündungshemmende Wirkung bei Wunden" rückmelden.

Gereizt reagierte der Geschäftsführer, als ihm vorgehalten wurde, er habe Ulrich B. Formulierungshilfen für dessen Beipackzettel geliefert. Eine E-Mail mit entsprechenden Hinweisen, die seinen Namen trägt, sei "nicht echt", wies er den Vorhalt schroff zurück. Auch der Laborleiter des Wismarer Biotechnologie-Unternehmens gab bei seiner Vernehmung an, dass die E-Mail nicht von ihm stamme.

Vernommen wurde auch der Vertreter eines lebensmittelchemischen Labors, das Sicherheitsblätter für Cytosolfraktion erstellt und dessen Unbedenklichkeit attestiert hat. Aufgabe seines Labors sei es, "innerhalb der Lieferkette" auf Grundlage gemeldeter Inhaltsstoffe nachfolgende Verarbeiter auf Risiken im Umgang mit den Stoffen hinzuweisen, also etwa auf Brennbar- oder Giftigkeit. Von der chemikalienrechtlichen Sicherheitsbewertung nicht umfasst sei die Frage, ob der Stoff für eine bestimmte Verwendung geeignet ist. Das falle dem Fach, also etwa dem Arzneimittelrecht zu. Und dafür, dass dieses eingehalten werde, sei der Verwender zuständig, betonte der Lebensmittelchemiker.

Die Verteidiger von Renate G. sind davon überzeugt, dass die Beweisaufnahme zu einem Freispruch für ihre Mandantin führen wird. Sollten sich die Tatvorwürfe jedoch bestätigen, steht ein besonders schwerer Fall des Betrugs mit Freiheitsstrafe zwischen sechs Monaten und zehn Jahren im Raum. Wegen Tötungsdelikten hat die Staatsanwaltschaft nicht angeklagt.

SZ

Andreas Müller