Gerolsbach
"Kein einleuchtender Grund ersichtlich

Martin Seitz scheitert mit Berufungsversuch gegen Stefan Maurer am Bayerischen Verwaltungsgerichtshof

06.12.2017 | Stand 02.12.2020, 17:06 Uhr

−Foto: Hofmann, Bernd, München

Gerolsbach (SZ) Der fraktionslose Gerolsbacher Gemeinderat Stefan Maurer (Foto) musste gegen seine eigene Gemeindeverwaltung vor Gericht ziehen, um zu seinem Recht zu kommen - jetzt bekam er recht. Denn Bürgermeister Martin Seitz scheiterte mit seinem Versuch, Maurer den Zugang zum Haushaltsplan zu erschweren.

Bürgermeister Martin Seitz hatte ihm lediglich zugestanden, den Gemeindehaushalt im Rathaus einzusehen, eine Kopie für zu Hause wollte er ihm nicht geben, sondern - so sieht es die Geschäftsordnung der Gemeinde vor - nur Mitgliedern des örtlichen Finanzausschusses sowie den Fraktionen. Maurer allerdings ist fraktionslos. Zu einer unbürokratischen Lösung auf dem kurzen Dienstweg kam es offensichtlich nicht.

Stefan Maurer zog vors Verwaltungsgericht, auch noch wegen weiterer vermeintlicher Informationsdefizite, das gab ihm im März dieses Jahres in Teilen recht: Die Gemeinde wurde verpflichtet, dem Gemeinderatsmitglied fortan die Haushaltsunterlagen zur Vorbereitung der Gemeinderatssitzungen zur Verfügung zu stellen - schriftlich oder in Datenform als pdf oder in Kopie. Die Verweigerung der Herausgabe stellt für das Gericht einen "Verstoß gegen den allgemeinen Gleichheitssatz dar, weil kein sich aus der Natur der Sache ergebender oder sonst irgendwie einleuchtender Grund für die Ungleichbehandlung ersichtlich ist".

War die Sache damit ein für alle Mal erledigt? War sie nicht. Bürgermeister Martin Seitz zweifelte die Entscheidung des Verwaltungsgerichts an und versuchte, in Berufung zu gehen. Damit ist er jetzt gescheitert. Der Antrag auf Zulassung der Berufung wurde abgelehnt, die Gemeinde muss alle Kosten des Zulassungsverfahrens tragen; der Streitwert wurde auf 10 000 Euro angesetzt.

"Ich finde es nicht mit dem Amt eines Bürgermeisters vereinbar, dass er einem demokratisch gewählten Gemeinderatsmitglied jahrelang willkürlich seine Rechte verweigert", kommentierte Stefan Maurer das Urteil des Verwaltungsgerichtshofs. "Die Aufgabe eines Bürgermeisters ist es nicht, seine Bürger vor die Gerichte zu zwingen und ein ehrenamtlich tätiges Gemeinderatsmitglied zu schikanieren."

Für Maurer geht es bei diesem Urteil mehr als nur um die Frage, wer recht hat. "Der Grund, warum sich so viele Wähler von der CSU abgewendet haben, liegt bei Seehofer, sondern bei solchen Leuten wie Martin Seitz & Co., die nur ihre Macht ausleben und auf die eigenen Vorteile schauen, und bei Parteifreunden in der Aufsichtsbehörde, die dies alles durchgehen lassen."

Bevor Maurer vor Gericht ging, hatte er sich auch ans Landratsamt Pfaffenhofen gewandt, das hatte sich hinter Martin Seitz gestellt: "Die Gemeinde begründet diese Handlungsweise mit Hinweis auf § 23 Abs.1 Satz 4 ihrer Geschäftsordnung, dass der Haushaltsplan jeder Fraktion einmal überlassen wird und Ihnen ein Fraktionsstatus nicht zusteht. Diese Geschäftsordnungsregelung erachten wir für zulässig", heißt es in dem Schreiben, das an Maurer ging.

Bürgermeister Seitz fühlte sich dadurch bestätigt. "Ich habe auch ein Rechtsverständnis", betonte er, "und ich muss mich an die Geschäftsordnung halten." Nächstes Jahr solle die Geschäftsordnung mit der Einführung eines Ratsinformationssystems nun so geändert werden, dass jeder Gemeinderat ein Exemplar bekommt, kündigte Seitz an, auch Stefan Maurer. Seitz gestern: "Ich habe doch kein habe doch kein Problem damit, dass er den Haushalt bekommt, den letzten hat er ja auch schon."

Warum er dann in Berufung gegangen sei? "Ich wollte klären, ob wir die Geschäftsordnung jetzt schon ändern müssen", sagt Seitz. Und seiner Ansicht nach habe das Verwaltungsgericht auf einer falschen Basis geurteilt. Das habe sich nämlich darauf berufen, dass auch die UB ein Exemplar des Haushalts habe - daraus sei aber kein Anspruch für Stefan Maurer abzuleiten, weil die UB ihr Exemplar nicht als Fraktion erhalten habe, sondern über die Mitgliedschaft im Finanzausschuss.