Aresing
Gemeinderat Aresing lehnt Lagerplatz auf Seine-Grundstück ab

Ausnahme von Veränderungssperre verweigert - Entscheidung liegt nun beim Landratsamt

17.04.2018 | Stand 23.09.2023, 2:56 Uhr
Eine geschotterte Zufahrt gibt es auf dem Grundstück der Landwirtsfamilie Seine bereits seit zweieinhalb Jahren. Nun soll hier ein Lagerplatz entstehen. Der Gemeinderat lehnt das ab. −Foto: Hofmann

Aresing (SZ) Die Sache könnte wieder vor Gericht gehen, das war den Aresinger Gemeinderäten bewusst: Am Montagabend haben sie erneut einen Antrag der Landwirtsfamilie Gabriele und Manfred Seine, diesmal für einen 400 Quadratmeter großen Lagerplatz, abgelehnt. Der passe nicht mit dem geplanten Bebauungsplan zusammen, meinten sie einstimmig.

Eigentlich ist so ein Lagerplatz ja genehmigungstechnisch eine Lappalie. Grundsätzlich, erklärte Hermann Knöferl, der Geschäftsleiter im Aresinger Rathaus, könne er sogar verfahrensfrei eingerichtet werden. Die Familie Seine möchte auf dem Platz im Norden von Aresing Abdeckfolien, Brennholz, Fahrzeuge, Anhänger und Container lagern, und zwar laut Antrag nur vorübergehend. Denn langfristig wollen die Seines auf dem Grundstück ja einen großen Spargelhof bauen. Doch den will die Gemeinde da nicht haben. Sie stellt für das ganze Gebiet zwischen dem nördlichen Rand der Ortschaft Aresing und der Schrobenhausener Stadtgrenze derzeit einen Bebauungsplan auf, der im Wesentlichen größere Bebauung in diesem Bereich verhindern soll. Außerdem gilt eine Veränderungssperre.

Noch im Februar nun hatte der Anwalt der Familie Seine für den Lagerplatz eine Ausnahme von der Veränderungssperre beantragt. Diese Ausnahme könne die Gemeinde zwar grundsätzlich erteilen, sagte Knöferl, aber: "Aus Sicht des gemeindlichen Anwalts spricht derzeit vieles für die Versagung des Einvernehmens." Vor allem sei der Seine-Antrag zu unbestimmt. Wo genau auf dem deutlich größeren Grundstück soll die 400 Quadratmeter große Lagerfläche liegen? Welchen Zuschnitt hat sie - eher 4 mal 100 Meter oder 20 mal 20 Meter? Wo liegen Zu- und Abfahrten? Wird der Platz befestigt? Was ist mit Eingrünung und - im Hinblick auf den Naturschutz - mit Ausgleichsflächen? Auf Fragen wie diese vermisst man im Antrag Antworten. Deswegen könne man auch nicht beurteilen, ob das Vorhaben an diesem Standort aus landwirtschaftlicher Sicht zwingend notwendig sei oder ob es gegen den sich noch in Aufstellung befindenden Bebauungsplan verstoßen würde. "Wenn wir jetzt da etwas genehmigen, kann uns das hinterher behindern", sagte Bürgermeister Klaus Angermeier. Schließlich stehe ja noch gar nicht fest, wie der Bebauungsplan am Ende aussehen werde.

Das Verfahren für den Bebauungsplan läuft zwar seit mehr als zwei Jahren, doch der Gemeinderat hat bisher noch nicht einmal die ersten Stellungnahmen von Behörden und Bürgern bearbeitet. Es wäre nicht ungewöhnlich, wenn diese Stellungnahmen Änderungen an der Planung erforderlich machen würden. Aber auch die Gemeinde selbst schließt offenbar Modifikationen nicht aus - das lässt jedenfalls ein interessanter Satz in der Sitzungsvorlage, die am Montagabend öffentlich verlesen wurde, vermuten: "Eventuell werden auch noch Regelungen zur Zulässigkeit von Lagerplätzen in den Bebauungsplanentwurf aufgenommen."

Den schwarzen Peter in dieser Angelegenheit hat jetzt erst mal wieder das Landratsamt in Neuburg. Als Genehmigungsbehörde muss es darüber entscheiden, ob der Lagerplatz trotz Veränderungssperre errichtet werden darf oder nicht. Hermann Knöferl wies am Montagabend schon mal vorsorglich darauf hin, dass gegen den Bescheid aus Neuburg, wie auch immer er ausfalle, dann Rechtsmittel eingelegt werden könnten. Auf gut deutsch: Das Ganze könnte vor das Verwaltungsgericht gehen, wo schon drei weitere Verfahren zwischen Gemeinde und Landwirtsfamilie rund um Spargelhof und Veränderungssperre laufen.

Bernd Hofmann