Gachenbach
Gemeinde Gachenbach erhöht die Friedhofsgebühren

Neukalkulation war unter anderem erforderlich, um wieder eine Kostendeckung zu erreichen

25.09.2018 | Stand 02.12.2020, 15:36 Uhr
In Peutenhausen liegt einer der drei Friedhöfe, für die die Gemeinde zuständig ist. Nun sind die Satzungen überarbeitet worden, die Grabnutzungsgebühren steigen. −Foto: Hofmann

Gachenbach (bdh) Um es mal drastisch zu formulieren: Sterben wird teurer in Gachenbach.

Die Gemeinde hat die Friedhofsgebühren neu kalkuliert. Die Grabnutzung kostet nun mindestens 473 Euro für 20 Jahre, dazu kommt eine jährlich zu entrichtende Gebühr für die Instandhaltung und Pflege des Friedhofs.

Gleich aus mehreren Gründen hat die Gemeinde die Friedhofssatzungen neu erlassen, wie Bürgermeister Alfred Lengler und VG-Geschäftsleiter Hans Wolkersdorfer erklären: Zum einen musste sichergestellt werden, dass die Friedhöfe - wie auch andere gemeindliche Einrichtungen - kostendeckend geführt werden. Zum anderen entsprachen die Satzungen nicht mehr den aktuellen Erfordernissen. Und schließlich sollten für die drei gemeindlichen Friedhöfe in Peutenhausen, Gachenbach und Weilach künftig einheitliche Regelungen und Gebühren gelten. Die beiden kirchlichen Friedhöfe in Weilach und Gachenbach sind von den neuen Satzungen übrigens nicht betroffen.

Die Grabnutzungsrechte sind künftig auf 20 Jahre wie folgt festgelegt: Einzelgrabstätte (Einfachgrab) 473 Euro, Einzelgrabstätte (Tiefgrab) 740 Euro, Familien-Einfachgrab 883 Euro, Familien-Tiefgrab 1415 Euro, Urnenerdgrabstätte 1157 Euro. Dazu kommt eine Gebühr für die Instandhaltung und Pflege des Friedhofs, die unabhängig von der Art der Grabstätte bei 29,87 Euro liegt.