Karlskron
Entwässerungssatzung und der Denkmalschutz

Bunter Themenmix im Karlskroner Gemeinderat

17.06.2020 | Stand 23.09.2023, 12:23 Uhr
Dieses ehemalige Kolonistenhaus an der Eicherstraße in Karlskron stammt aus der Mitte des 19. Jahrhunderts und hat den Gemeinderat schon öfter beschäftigt. Der Besitzer will das Geburtshaus der Großmutter von Bürgermeister Stefan Kumpf abreißen, maßgeblich ist der Denkmalschutz. −Foto: Pehl

Karlskron - Mehr als vier Jahrzehnte nach der Gebietsreform und etliche Diskussionen später wird die Entwässerungssatzung ab Juli für alle Karlskroner Bürger vereinheitlicht.

Bislang hat es zwei Systeme gegeben, so Bürgermeister Stefan Kumpf (CSU) in der jüngsten Gemeinderatssitzung: eines für den Hauptort und eines für die Ortsteile Adelshausen, Aschelsried und Pobenhausen. Nach einem Beschluss aus dem Jahr 2017 sollen die nicht mehr zeitgemäßen Teichkläranlagen aufgelöst (Aschelsried erst in einigen Jahren) und eine zentrale Kläranlage mit entsprechenden Pumpen errichtet werden. "Es gibt dann nur eine Abrechnungseinheit", betonte Kumpf, und das ist die Umstellung von der personenbezogenen Abrechnung auf den Frischwassermaßstab - wie in allen anderen Gemeinden des Landeskreises Neuburg-Schrobenhausen auch.

Zwei Ausnahmen gibt es jedoch: Die Satzung gilt nicht für Walding, das an den Abwasserzweckverband Ingolstadt-Süd angeschlossen ist, und Adelshausen, Aschelsried und Pobenhausen dürfen neben Schmutzwasser zusätzlich auch noch Oberflächenwasser einleiten.

Der Herstellungsbeitrag liegt künftig bei 13,95 Euro pro Quadratmeter, was für Karlskron eine leichte Erhöhung, für die anderen Ortsteile aber eine deutliche Verbilligung bedeutet. Der Kubikmeter Wasser kostet 2,08 Euro. Die Grundgebühr liegt bei 40 Euro im Jahr bei einem Wasserzähler mit einem Durchfluss bis 2,5 Kubikmeter pro Stunde. Im Schnitt bedeute dies eine Gebührenerhöhung um etwa 30 Prozent, wobei nach den Worten Kumpfs eine Erhöhung auch beim alten System nötig geworden wäre. Diese Beiträge sind aber zu trennen von den Verbesserungsbeiträgen, die in den kommenden Jahren erst nach und nach beschlossen werden sollen.

Kritik kam von Martin Wendl (Grüne), der von einer "äußerst unglücklichen Zeitschiene" sprach: Mehr Vorlauf wäre besser gewesen, nicht zuletzt auch im Hinblick auf Corona. Darauf entgegnete Kumpf, dass die Satzung ohnehin schon um ein Jahr verschoben wurde.

Der Denkmalschutz hat den Gemeinderat Karlskron in seiner Sitzung am Montag ebenfalls beschäftigt. Präzisiert wurde der Eintrag für das stattliche Anwesen an der Hauptstraße 56, ein zweigeschossiger Bau mit Walmdach und Balkon. Dendrochronologische Untersuchung verweisen auf das Jahr 1791, es dürfte also eines der ältesten Gebäude im Hauptort sein. Die Scheune wurde um 1800 errichtet.

Das Anwesen Eicherstraße 46 im Ortsteil Grillheim hat den Gemeinderat schon mehrmals beschäftigt. Das Kolonistenhaus wurde laut Wendl in den 70er-Jahren in die Liste der Baudenkmäler aufgenommen, und zwar mit dem übrigen Gebäuden, ehemals Stallungen und Scheune. Allerdings wurde das Ensemble im Laufe der Jahrzehnte stark verändert. Der Eigentümer möchte das Wohnhaus nun abreißen. Der Karlskroner Gemeinderat will diesem Vorhaben nicht im Wege stehen, zumal es laut Wendl ältere Gebäude in Karlskron gab, die abgerissen wurden. Maßgeblich ist jedoch der Denkmalschutz.

SZ

Bernhard Pehl