Aichach
Drogen an Minderjährigen verkauft

25-jähriger Marihuana-Dealer kommt mit Bewährungsstrafe davon

01.02.2019 | Stand 02.12.2020, 14:43 Uhr

Aichach (SZ) Weil er einem damals 14-Jährigen in mindestens zwei Fällen Marihuana verkauft hat, wurde ein heute 25-jähriger Pflasterer aus dem nördlichen Landkreis vor dem Schöffengericht Aichach zu eineinhalb Jahren Freiheits- und 2000 Euro Geldstrafe verurteilt.

Obwohl Richter Walter Hell davon ausging, dass die nachgewiesene gedealte Menge vermutlich nur "die Spitze des Eisbergs" war, wurde die Strafe zur Bewährung ausgesetzt. Das heißt: Der Vater zweier Kinder darf sich in den nächsten drei Jahren nichts mehr zu Schulden kommen lassen.

Die beiden Verkäufe von einmal einem und einmal zwei Gramm Marihuana reichen bereits zweieinhalb Jahre zurück. Sie fanden laut Anklage auf einem Supermarkt-Parkplatz in Mühlhausen statt, der Parkplatz dient - in gewissen Kreisen - offenbar als einschlägiger Umschlagplatz für Drogen. Im September 2016 bot der 25-Jährige dem Teenager zudem eine größere Menge Marihuana an. Über die Kommunikationsplattform "Telegram" offerierte er dem Jugendlichen verbindlich 70 Gramm Cannabis zu einem Preis von 700 Euro.

Zur ersten Kontaktaufnahme kam es nach Aussage des 14-jährigen Käufers durch ihn selbst. Der Jugendliche hatte erfahren, wer in der näheren Umgebung mit Cannabis handelt und sprach den 25-Jährigen daraufhin auf dem Supermarkt-Parkplatz an. Vor Gericht ließ der Angeklagte über seinen Anwalt erklären, er hätte über die Minderjährigkeit des Käufers nicht nachgedacht beziehungsweise sei ihm das Alter "wurscht" gewesen. Saisonbedingt ist der 25-Jährige derzeit arbeitslos, hat aber eine feste Arbeitsstelle, was auch gut so ist, denn der Mann muss Unterhalt zahlen. Auf die Frage, ob er selbst Drogen konsumiere und seit wann, antwortete der 25-Jährige: "Seit ich 16, 17 bin. " Seinen letzten Joint will er nach eigenen Angaben Mitte November 2018 geraucht haben, als ihm klar wurde, welche Strafen ihm für sein Tun drohen. Um dem Gericht zu zeigen, dass es ihm mit seinem Sinneswandel ernst ist, hat sich der junge Mann bereits im Vorfeld an die Drogenhilfe Schwaben gewandt. Zudem zeigte er sich umfänglich geständig - ganz anders als der 16-jährige Drogen-Käufer, der als Zeuge aussagte. Er antwortete auf die Fragen von Amtsgerichtsdirektor Walter Hell zunächst auffallend ausweichend, indem er Floskeln wie "Weiß ich nicht mehr" und "Kann ich mich nicht mehr erinnern" benutzte. Hell wies den jungen Mann schließlich scharf zurecht, er solle sich "den Schmarrn" sparen, es gehe nicht darum, sich an irgendeinen Ehrenkodex zu halten, der Angeklagte habe ja bereits voll gestanden. Daraufhin wurde der Teenager kleinlaut und räumte ein, bereits zuvor von einem anderen "aus Augsburg" Drogen gekauft zu haben. Und: Den 25-Jährigen wegen des Marihuanas angesprochen zu haben.

Staatsanwältin Franziska Deisenhofer hielt dem 25-Jährigen zugute, dass er in geordneten Verhältnissen lebt. Sie forderte als Gesamtstrafe ein Jahr und sechs Monate Freiheitsstrafe, ausgesetzt auf Bewährung, zudem eine Geldzahlung von 2000 Euro. Dem schlossen sich Walter Hell und die beiden Schöffen an, der Verteidiger hatte auf ein Jahr Freiheitsstrafe plädiert. Hell klärte den Mann auf, dass er seine Drogenfreiheit drei Jahre lang nachweisen müsse, war aber überzeugt: "Sie haben die richtigen Lehren aus all dem gezogen. "