Gachenbach
In Gachenbach-Nord wird aufgeräumt

Gemeinderat beschließt, einen einheitlichen Bebauungsplan aufzustellen - und damit auch so manche Bausünde zu heilen

05.12.2018 | Stand 23.09.2023, 5:18 Uhr
Im Laufe der Jahre ist die Siedlung Gachenbach-Nord immer weiter Richtung Norden (links) gewachsen. Hier gelten eine ganze Reihe von Bebauungsplänen mit zum Teil unterschiedlichen Festsetzungen. Der Gemeinderat will das nun ändern. −Foto: Haßfurter

Gachenbach (SZ) Dringenden Überarbeitungsbedarf sieht man in der Bauverwaltung der VG für die fast schon unzähligen Baugebiete, die "Gachenbach-Nord" im Namen führen. Die planungsrechtliche Situation sei unübersichtlich und uneinheitlich. Der Gemeinderat beschloss deswegen am Dienstag, das ganze Gebiet neu zu überplanen.

Im Laufe der Jahre ist die Ortschaft Gachenbach, ausgehend von der Sebastianstraße, immer weiter Richtung Norden, zum Beinberg hin, gewachsen. Los ging es nach den Unterlagen, die die Bauverwaltung vor der Gemeinderatssitzung durchforstet hatte, 1975 mit dem Baugebiet Gachenbach-Nord, dessen Bebauungsplan inzwischen diverse Änderungen erfahren hat. Es folgten Gachenbach-Nord Erweiterung (1981), Gachenbach-Nord Erweiterung II (1987), Gachenbach-Nord Erweiterung III (1988, umfasst nur ein Baugrundstück), Gachenbach-Nord Erweiterung IV (1993) und schließlich eine Bauzeile südlich der Sankt-Andreas-Straße, für die 2004 über einen Vorbescheidsantrag Baurecht geschaffen wurde. Die Festsetzungen der Bebauungspläne stammen vielfach noch aus den 70er- und 80er-Jahren - sie seien nicht mehr zeitgemäß, sagte Bürgermeister Alfred Lengler. Zudem decke sich in der Siedlung das, was die Bebauungspläne vorschreiben, vielfach nicht mit dem, was wirklich gebaut worden sei, hatte die Verwaltung noch angemerkt.

Für den Gemeinderat standen nun zwei Möglichkeiten zur Auswahl: Zum einen könnte das ganze Gebiet mit seinen vielen unterschiedlichen Bebauungsplänen neu überplant werden - dann würde künftig ein einziger Plan mit großzügigeren Festsetzungen für ganz Gachenbach-Nord gelten. Andererseits könnten auch einfach die alten Bebauungspläne aufgehoben werden. Dann würden generell die Vorschriften der Baugesetzgebung gelten, insbesondere der Paragraf 34 des Baugesetzbuches (BauGB), in dem es um, so der Titel des Paragrafen, die "Zulässigkeit von Vorhaben innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile" geht. Vereinfacht gesagt, geht es in dem Paragrafen darum, dass sich neue Gebäude in einem Gebiet, für das es keinen Bebauungsplan gibt, in die umgebende Bebauung einfügen müssen. In vielen Gemeinden, die uralte Bebauungspläne in fast gänzlich bebauten Siedlungen aufgehoben haben, funktioniert das auch ganz gut.

Allerdings gibt es auch Nachteile: Die Einflussnahme der Gemeinde auf künftige Bauvorhaben wäre stark eingeschränkt, was durchaus von Bedeutung ist, weil es es noch eine Vielzahl unbebauter Grundstücke gibt. Und einzelne dieser noch unbebauten Grundstücke ganz am Rand der Ortschaft würden das Baurecht verlieren - sie liegen ja nicht "innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile".

Der Gemeinderat entschloss sich also einstimmig für die aufwändigere Variante einer Neuüberplanung. Mit der soll sich nun ein Ingenieurbüro befassen. Zudem will die Gemeinde mit Blick auf die unbebauten Grundstücke - die sich allesamt in Privatbesitz befinden - eine Vorkaufsrechtsatzung erlassen. Kommt ein solches Grundstück auf den Markt, könnte es die Gemeinde erwerben und selbst neu an einen Bauwerber verkaufen - diesmal aber mit einem Bauzwang versehen.

Bernd Hofmann