Schrobenhausen
Ausflugswetter lockt nach draußen

Hygieneregeln, Maskenpflicht und Abstandsgebot gelten im ÖPNV und in den Berghütten

20.05.2020 | Stand 02.12.2020, 11:19 Uhr
Die Wetterprognosen versprechen für die kommenden Tage bestes Ausflugswetter. −Foto: M. Schalk

Schrobenhausen - Für das kommende verlängerte Wochenende, das mit dem Vatertag am Donnerstag beginnt, ist gutes Wetter prognostiziert, das zu Ausflügen in die Berge und an die Seen einlädt.

Was muss ich bei einem Ausflug mit dem ÖPNV beachten?

Da das Abstandsgebot im ÖPNV von 1,5 Metern an vielen Bahnsteigen und an Bord der Züge oft nicht eingehalten werden kann, ist das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung verpflichtend, um sich selbst und andere zu schützen. Ferner ist, wenn möglich, ausreichend Abstand zwischen sich und andere zu bringen. Am einfachsten geht dies, wenn sich Fahrgäste an den Bahnsteigen und in den Zügen so gut wie möglich verteilen. Die Mitnahme von Fahrrädern ist aus Sicherheitsgründen seit jeher begrenzt, Radleinweiser an den wichtigsten Unterwegshalten kontrollieren die korrekte Platzierung von Fahrrädern und verweisen, falls nötig, auf die nächste Zugverbindung. Mitunter lohnt es sich, die Anreise vor 8 Uhr oder nach 11 Uhr und die Abreise vor 15 Uhr oder nach 19 Uhr zu planen. Diese Züge sind erfahrungsgemäß schwächer ausgelastet. Mobilitätseingeschränkte Fahrgäste und solche mit Kinderwagen haben Vorrang in der Beförderung.

"Zu den von Ärzten und Wissenschaftlern angemahnten Empfehlungen zur Hygiene gehört, neben dem selbstverständlichen Händewaschen und dem Niesen in die Armbeuge, auch, grundsätzlich auf Essen und Trinken im Zug zu verzichten", so Fabian Amini, Geschäftsführer der Bayerischen Oberlandbahn GmbH und der Bayerischen Regiobahn GmbH. "Die Gastronomie hat wieder geöffnet und so steht einer Brotzeit am Ziel und vor der Fahrt mit uns nichts im Wege. Wir freuen uns sehr, dass die Fahrgäste wieder in unsere Züge zurückkehren, um Ausflüge zu unternehmen, apellieren jedoch eindringlich an die Einhaltung aller Pflichten, insbesondere der Maskenpflicht. " Während unter der Woche im Berufsverkehr die Maskenpflicht sehr gut angenommen wird, gibt es im Ausflugsverkehr einige wenige Fahrgäste, die sich uneinsichtig zeigen. Daher wird die Bundespolizei in Abhängigkeit der Einsatzlage einzelne Züge der BRB abschnittsweise begleiten.

Was muss ich beim Wandern beachten?

Es wird viel los sein in den kommenden Tagen. Insofern lohnen sich eine gut durchdachte Tourenauswahl und eine sorgfältige Tourenplanung. Die Bayerischen Alpen sind zudem nicht die einzigen lohnenden Bergsportziele in Deutschland. Zu diesen zählen auch die deutschen Mittelgebirge. Der Deutsche Alpenverein hat eine Liste mit Tourenvorschlägen in den deutschen Mittelgebirgen erstellt und auch das Bergwetter wurde um die Mittelgebirge erweitert. Erfahrene Bergsportlerinnen und Bergsportler werden sicherlich gut beraten sein, die beliebtesten Wanderziele zu vermeiden. Unabhängig von der Erfahrung: Es ist sehr wichtig, einige Grundregeln für das Wandern unter Corona-Bedingungen zu beachten: Risikobereitschaft zurücknehmen, Bergsport nur in erlaubten Kleingruppen, Abstand halten, gewohnte Rituale wie Umarmungen am Gipfel unterlassen und einen Mund-Nasen-Schutz und Desinfektionsmittel mitnehmen. Bis zum 15. Juni ist darüber hinaus zu beachten, dass ein Grenzübertritt nach Österreich für und auf Wanderungen nicht erlaubt ist. Außerdem wichtig: Einige Wanderwegabschnitte sind möglicherweise noch nicht im gewohnten Zustand, weil die Winterschäden noch nicht behoben sind. Wegen der Corona-bedingten Beschränkungen konnten viele DAV-Sektionen ihre Verkehrssicherungspflicht nicht erfüllen und die notwendigen Arbeiten oft erst jetzt aufnehmen.

Was muss ich beim Klettern und Mountainbiken beachten?

Beim Klettern und Mountainbiken gelten wie bei allen Bergsportarten die oben genannten Grundregeln. Da Klettern mit Equipment und an von mehreren Personen frequentierten Felsen stattfindet und beim Mountainbiken höhere Geschwindigkeiten an den Tag gelegt werden, gelten für diese Sportarten zusätzliche Regeln. Diese beinhalten zum Beispiel für das Mountainbiken größere Abstände beim Hintereinanderfahren (5 Meter bergauf, 20 Meter bergab und in der Ebene) und einen seitlichen Mindestabstand von zwei Metern. Für das Klettern gilt es unter anderem, regelmäßig die Hände zu desinfizieren, das Seil beim Clippen nicht in den Mund zu nehmen und die eigene Ausrüstung zu verwenden.


Welche Regeln gelten bei der Hütteneinkehr in Bayern?

Seit Montag, 18. Mai, dürfen die Hütten in den bayerischen Alpen ihre Außenbereiche wieder bewirtschaften. Weil jede Hütte anders ist, bietet jede für die Gäste unterschiedliche Lösungen. Im gesamten gastronomischen Bereich einer Hütte drinnen und draußen müssen die Gäste Mund- und Nasenschutz tragen. Nur am Tisch entfällt diese Pflicht. 1,5 Meter Abstand zu allen Personen, die nicht dem eigenen oder einem weiteren Haushalt angehören, sollten auf jeden Fall eingehalten werden. An einem Tisch dürfen Personen aus maximal zwei Hausständen sitzen.

SZ