Neuburg
Besitz von Kinderpornografie

Schöffengericht verhängt Freiheitsstrafen gegen zwei Neuburger

27.05.2020 | Stand 23.09.2023, 12:09 Uhr

Neuburg - Einen 42 und einen 50 Jahre alten Mann hat das Neuburger Schöffengericht am Mittwoch wegen Straftaten im Zusammenhang mit Kinderpornografie verurteilt.

Gegen Ersteren wurde eine Freiheitsstrafe von einem Jahr und vier Monaten auf Bewährung, gegen Letzteren eine von einem Jahr und neun Monaten ohne Bewährung verhängt.

Besitz von Kinder- und Jugendpornografie sowie deren Verbreitung lautete die Anklage gegen den 42-Jährigen. Die Polizei hatte in der Wohnung des Neuburgers mehrere Datenträger mit entsprechendem Material in Form von Bildern und Videos gefunden. Mit einer Messenger-App hatte er mit mindestens zwölf anderen solche Bilder und Videos getauscht. Nach Verlesung der Anklage gab der 42-Jährige sofort alles zu. Er wolle sich bei allen im Saal dafür entschuldigen. "Ich hatte nicht die Kraft, mich an jemanden zu wenden. " Durch Zufall sei er Ende 2018 auf Kinderpornografie im Internet gestoßen und nicht mehr davon losgekommen. Als sein Haus im März 2019 durchsucht wurde, sei er erleichtert gewesen, entdeckt worden zu sein. Noch im gleichen Monat begab er sich in psychiatrische Behandlung. Der vorsitzende Richter Christian Veh verwies ihn auf die Schwere der Straftat: "Es muss Ihnen doch klar sein: Hinter jedem dieser Bilder steckt eine extreme Leidensgeschichte. "

Der Sachbearbeiter, der die Datenträger des 42-Jährigen durchsucht hatte, verortete die Menge der belastenden Fotos und Videos im mittleren Bereich. Da der Neuburger ein stabiles familiäres, soziales und berufliches Umfeld hat, sich geständig zeigte und sich noch immer in Therapie befindet, entschieden die Schöffen, die Strafe zur Bewährung auszusetzen. Gerate der Angeklagte aber wieder in das falsche Fahrwasser, werde er im Gefängnis sitzen, mahnte Veh. Zudem muss der 42-Jährige 5000 Euro an das Kinder- und Jugendheim St. Josef in Schrobenhausen zahlen.

Der Angeklagte in der darauf folgenden Verhandlung zeigte sich absolut nicht geständig. Der 50-jährige Neuburger war 2011 schon mal wegen des Besitzes von Kinder- und Jugendpornografie verurteil worden. Im Mai 2019 sind erneut etwa 5700 unterschiedliche Bilder und rund 660 verschiedene Videos bei ihm gefunden worden. "Das liegt von der Menge her im oberen Bereich", erklärte später der Sachbearbeiter. Der Angeklagte behauptete, er habe nicht mehr gewusst, dass die Datenträger sich noch in seiner Wohnung befinden und gedacht, die Polizei hätte sie schon 2011 mitgenommen. Diese seien in Schränken begraben in seiner Wohnung gelegen. Richter Veh zeigte sich höchst skeptisch. "Ich kann Ihnen nur empfehlen, wenn es so war, wie es in der Anklage steht, die Hosen runterzulassen. " Es blieb jedoch den Zeugen überlassen, den 50-Jährigen zu widerlegen.

Eine Polizistin, die sein Haus durchsucht hatte, erklärte, einige der Datenträger seien im Fernsehschränkchen gefunden worden, allerdings nicht großartig vergraben. Ein alter Laptop, auf dem Kinder- und Jugendpornografie gespeichert war, sei auf dem Tisch gelegen. Eine Ex-Freundin des Mannes sagte aus, er habe den Laptop noch bis etwa 2015 mit zu ihr gebracht, ihn immer sofort zugeklappt, wenn sie in den Raum gekommen sei.

Der Sachbearbeiter, der die Datenträger durchsuchte, berichtete, auf ihnen sei ungeordnet Erwachsenen-, Tier-, Gewalt-, Kinder- und Jugendpornografie - darunter auch harte - gespeichert worden. "Er hat anscheinend alles an Pornografie runtergeladen, was ihm unter die Finger gekommen ist. " Von 2006 bis 2013 und 2019 habe der Mann belastendes Material abgespeichert.

Die Staatsanwältin Anna Richter erklärte dem Angeklagten in ihrem Plädoyer, "mir fällt nichts zu Ihren Gunsten ein" und beantragte die Maximalstrafe von drei Jahren Freiheitsentzug ohne Bewährung. Verteidiger Martin Angermayr plädierte auf Basis der Aussage seines Mandanten auf Freispruch. Das Schöffengericht verurteile diesen schließlich zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und neun Monaten. "Selten konnte man eine Einlassung so klar widerlegen wie bei Ihnen", sagte Veh bei der Urteilsbegründung. Zugunsten des 50-Jährigen sei nur zu bemerken, dass einige Datenträger möglicherweise tatsächlich vor Jahren von Polizeibeamten bei der Hausdurchsuchung übersehen worden seien. Damals bekam der Mann eine Freiheitsstrafe mit Bewährung. Letztere gewährten die Schöffen dieses mal nicht. "Sie haben wirklich ungeniert weitergemacht", so Veh.

SZ

Christine Zinner