Schrobenhausen
Auch die Heilpraktikerin ist in U-Haft

30.01.2020 | Stand 23.09.2023, 10:15 Uhr
Mit den Worten "Menschen sterben wegen Ihnen", konfrontiert Reporterin Sophia Maier die Heilpraktikerin, die sich ins Fahrzeug flüchtet. −Foto: Screenshot/De Pascale

Ingolstadt/Schrobenhausen - Im Fall um mutmaßlichen Betrug mit dem umstrittenen Mittel BG-Mun gab es eine weitere Verhaftung. Wie Staatsanwalt Gerhard Reicherl auf Anfrage bestätigte, wurde nicht nur der Hersteller des Präparats, ein Ingolstädter Unternehmer, in Untersuchungshaft genommen, sondern auch die Schrobenhausener Heilpraktikerin, die das Mittel wiederholt in den Verkauf brachte.

Grund für die Verhaftung: Verdunkelungsgefahr. Der Rechtsanwalt der Heilpraktikerin war für eine Stellungnahme am Donnerstag nicht zu erreichen.

Wie bereits mehrfach berichtet, soll die Schrobenhausener Heilpraktikerin BG-Mun an Patienten als angebliches Krebsmittel verabreicht haben, wohl in mindestens einem Fall auch verbunden mit dem Hinweis, das Präparat wirke schneller, wenn man parallel keine Chemotherapie mache. Ein vom Landratsamt Neuburg-Schrobenhausen verhängtes Berufsverbot wurde durch den Einspruch der Heilpraktikerin ausgehebelt, sodass sie weiter Patienten behandeln darf, ebenso wie ihre Tochter, mit der sie sich ihre Praxis teilt. Doch nun sitzt die Heilpraktikerin in U-Haft. „Sie hat versucht, auf Beweismittel Einfluss zu nehmen beziehungsweise zu vernichten“, begründete Gerhard Reicherl von der Ingolstädter Staatsanwaltschaft den Schritt.


Wann es zu einer zu erwartenden Anklageerhebung gegen die Frau  kommt, konnte der Staatsanwalt noch nicht sagen. „Die Ermittlungen laufen ja schon eine Weile“, sagt Reicherl, „und bei Haftsachen gilt das Beschleunigungsgebot.“ Einen Zeitrahmen könne er zum gegenwärtigen Zeitpunkt aber nicht nennen. Auch darüber, welcher Tatvorwurf konkret zur Anklage gebracht wird, könne er  noch keine Auskünfte machen. Aber so viel: Die Tochter und Praxispartnerin der  Heilpraktikerin sei zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht inhaftiert.


Anders sieht das bei einem 64-jährigen Unternehmer aus Ingolstadt aus, der seine Geschäfte von Zypern aus betreibt und der auch das bewusste zweifelhafte Krebsmedikament vertrieben haben soll. Der Mann sitzt seit der vergangenen Woche auf der Mittelmeerinsel in Haft, nachdem die zypriotische Polizei einen von  der Ingolstädter Staatsanwaltschaft gegen ihn erwirkten europäischen Haftbefehl vollstreckt hat. Die Justiz wirft dem  64-Jährigen gewerbsmäßigen Betrug  in Tateinheit mit der Verbreitung eines nicht zugelassenen Medikaments vor. 


Die Verhaftung des Mannes läuft praktisch auf ein Auslieferungsverfahren hinaus, das seit Einführung des neuen EU-Haftbefehls integraler Bestandteil dieses Prozederes  ist. Die EU-Mitgliedsstaaten  haben sich verpflichtet,  aufgrund eines Antrags aus einem anderen EU-Land verhaftete Personen zügig an das Antragsland zu überstellen. Der europäische Haftbefehl habe diese vormals oft langwierige Prozedur merklich beschleunigt, sagte der in diesem Fall verantwortliche Leitende Oberstaatsanwalt in Ingolstadt, Wolfgang Herrle, unserer Zeitung. 


Allerdings stehen einem Verhafteten auch im jeweiligen EU-Aufenthaltsland geltende rechtsstaatliche Beschwerdemittel gegen seine Haft zu. Inwieweit sie in diesem Fall genutzt werden und ob eine Überstellung des Mannes nach Deutschland dadurch verzögert werden könnte, darüber wollte der Chefermittler nicht spekulieren.

Mathias Petry